Drucksache - 0395/5
Die BVV beschließt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf zum Bezirksdoppelhaushaltsplan 2018/2019 in der als Anlage beigefügten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen:
HAUSHALTS-EINNAHMENAUSGABENVERPFLICHTUNGS- JAHRERMÄCHTIGUNGEN EUREUREUR
2018 704.380.500 704.380.500 3.602.000
2019 711.086.600 711.086.600 5.320.000
Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern – erforderlich sind. Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).“
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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