Drucksache - 0395/5  

 
 
Betreff: Bezirksdoppelhaushaltsplan 2018/2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
04.09.2017 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
14.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsplan_2018-2019_BVV_Vorlage
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Anlage zur DS 395_5 - Entwurf HH-Plan 2018/2019
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf zum Bezirksdoppelhaushaltsplan 2018/2019 in der als Anlage beigefügten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen:

 

HAUSHALTS-EINNAHMENAUSGABENVERPFLICHTUNGS-

JAHRERMÄCHTIGUNGEN

EUREUREUR

 

2018              704.380.500              704.380.500              3.602.000

 

2019              711.086.600              711.086.600              5.320.000

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern – erforderlich sind.

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).“

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin


 

 
 

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