Drucksache - 0389/5  

 
 
Betreff: Einen Denkmalbeirat zeitnah einberufen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
05.07.2017 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsbeschlussvorschlag
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Die Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

 

Der Denkmalbeirat setzt sich aus je einer/einem Vertreter*in der Fraktionen der BVV (ohne Stimmrecht) zusammen sowie einer Expert*innen-Gruppe für Denkmalschutz, bestehend aus bis zu sieben Expert*innen. Jede Fraktion kann Expert*innen vorschlagen, die vom Ausschusses für Stadtentwicklung in den Denkmalbeirat gewählt werden. Für die Experten/Expertinnen werden keine Vertreter gewählt. Für die Fraktionsvertreter können Stellvertreter benannt werden. Zu den Sitzungen des Denkmalbeirats ist das zuständige Mitglied des Bezirksamts und ein/e Mitarbeiter*in der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) einzuladen.

 

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens halbjährlich, auf denen das BA über die Situation im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat kann zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk hinsichtlich
- der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau
- denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen
- der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude
- der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben

 

Stellungnahmen abgeben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen.

 

Der Denkmalbeirat ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung zuzuordnen und wird in jeder Wahlperiode neu einberufen.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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