Drucksache - 0627/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht,
durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auch privilegierte
Baumaßnahmen, die die bezirkliche Infrastruktur betreffen, rechtzeitig mit dem
Bezirksamt abgestimmt werden. Von den Baumaßnahmen betroffene Gewerbetreibende
sollen frühzeitig und umfassend über Art und Umfang einer aus der Baumaßnahme
resultierenden Beeinträchtigung informiert werden. Zudem soll eine
termingerechte Bauausführung sichergestellt werden. Begründung: Insbesondere im Falle
privilegierter Bauvorhaben im Infrastrukturbereich (Bahn, Gasversorgung) erfolgt
oftmals keine oder nur unzureichende Abstimmung des Bauherrn mit dem
Bezirksamt. Leider wird auch die bezirkliche Zuständigkeit im Verkehrsbereich
hier oft nicht hinreichend beachtet. Dies hat in der Vergangenheit
zu Irritationen geführt (z.B. in der Wilmersdorfer Straße). Das Bezirksamt soll
Lösungsstrategien erarbeiten, um eine angemessene Information der Betroffenen
sicher zu stellen. |
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