Drucksache - 0244/5
Wir fragen das Bezirksamt:
1) Wie lange dauert zurzeit die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld und wie und wann werden Antragsteller auf diese Bearbeitungszeit hingewiesen? 2) Ist es vor dem Hintergrund, dass Elterngeld rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung geleistet werden darf, weiterhin Politik des Bezirksamtes, schriftlichen Anträgen keine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen folgen zu lassen, und wenn ja, warum nicht? 3) Wie viele Stellen in der Elterngeldstelle sind ausgeschrieben und wie viele sind unbesetzt? 4) Welche durchschnittliche Absentismusquote (Krankheit, Urlaub, Fortbildung, Reha etc.) wird dem Bezirksamt gemeldet? 5) Über wie viele „Vollzeitäquivalente“ (VZÄ) verfügt die Elterngeldstelle und wie hoch sollen die Fallzahlen je VZÄ nach Empfehlung der zuständigen Senatsverwaltung sein - und wie hoch sind sie tatsächlich?
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