Drucksache - 0231/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, bei Bauprojekten in der zentralen Innenstadt, bei denen nach derzeitigem Planungsrecht kein Wohnanteil vorgesehen ist, einen Mindestanteil an Wohnnutzung durchzusetzen. Dies kann beispielsweise durch einen Text-B-Plan geschehen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Dem Bezirksamt ist die Umsetzung des Beschlusses nicht möglich.
Begründung:
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |