Drucksache - 0231/5  

 
 
Betreff: Mindestanteil Wohnnutzung in der City-West durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
21.06.2017 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
06.09.2017 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.09.2017 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, bei Bauprojekten in der zentralen Innenstadt, bei denen nach derzeitigem Planungsrecht kein Wohnanteil vorgesehen ist, einen Mindestanteil an Wohnnutzung durchzusetzen. Dies kann beispielsweise durch einen Text-B-Plan geschehen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Dem Bezirksamt ist die Umsetzung des Beschlusses nicht möglich.

 

Begründung:

 

  1. Soweit kein zwingender Wohnanteil im Bebauungsplanverfahren festgesetzt ist, kann das Bezirksamt keinen Wohnanteil fordern.
  2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans VII-B sind für Teilbereiche entsprechende Festsetzungen vorhanden und werden angewendet.
  3. Bemühungen der Bezirke Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf zu großflächigen Bebauungsplänen mit der Zulässigkeit von Wohnnutzung innerhalb des Nutzungsspektrums eines Allgemeinen Wohngebietes zu kommen, sind gescheitert. Entsprechenden Festsetzungen stehen in Teilbereichen genehmigte und ausgeübte gewerbliche Nutzungen entgegen. Darüber hinaus verhindern immissionsrechtliche Anforderungen, eine (pauschale) Festsetzung von Wohnnutzung innerhalb von einfachen Bebauungsplänen, da in einem solchen Verfahren die notwendigen grundstücksscharfen Abwägungen u.a. der Lärmbelastung, nicht gewährleistet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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