Drucksache - 0166/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22. Juni 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Land Berlin Mittel zu beantragen, um eine Wohnungsbaupotenzialanalyse für den Bezirk zu erstellen und – sobald die Mittel zur Verfügung stehen – diese in Auftrag zu geben. Sofern Grundstücke und Häuser dem Denkmalschutz unterliegen, ist das auszuweisen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde über den Beschluss unterrichtet und verweist zur Finanzierung einer Wohnungsbaupotenzialanalyse auf die den Bezirken zur Verfügung stehende sogenannte Sprinterprämie.
Da die Sprinterprämie jedoch auch dem haushälterischen Jährlichkeitsprinzip unterliegt, kann vor dem Hintergrund sowohl der für die Vergabe eines solchen Auftrages an entsprechende Dienstleistende notwendigen Fristen als auch des für die Erfüllung dieses Auftrages zu erwartenden Zeitraumes in diesem Jahr keine kassenwirksame Auftragsabwicklung erfolgen. Aufgrund der ab 2018 angekündigten geänderten Berechnungsbasis für die Zuweisung sowie einer noch nicht abschließend definierten Zweckbindung für die Verwendung der Prämie stehen diese Mittel voraussichtlich nicht mehr zur Finanzierung einer Wohnungsbaupotenzialanalyse Verfügung.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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