Drucksache - 0137/5  

 
 
Betreff: Illegale Müllentsorgung eindämmen - illegale Müllentsorgung verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
25.04.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27. April 2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in den Straßen die als Schwerpunkten illegaler Müllentsorgung identifiziert sind, durch regelmäßige Begehung den Ort und möglichst auch den Verursacher festzustellen, um durch Ordnungsmaßnahmen eine illegale Müllentsorgung zukünftig zu verhindern.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen
Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes sind gehalten, im Rahmen ihrer Bestreifungen auf illegale Müllablagerungen zu achten und diese zu dokumentieren, damit zeitnah entsprechende Beseitigungsaufträge erteilt werden können. Darüber hinaus werden illegale Müllablagerungen im öffentlichen Raum dem Ordnungsamt durch die Bevölkerung über diverse Kommunikationskanäle – insbesondere das Online – Portal „Ordnungsamt Online“ – mitgeteilt. Dies werden wir auch zukünftig ohne Einschränkung so halten.

 

Mit der angestrebten Verbesserung der Personalausstattung des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes soll auch eine Erhöhung der Frequenz der Bestreifung von Bereichen, in denen erfahrungsgemäß viele illegale Müllablagerungen stattfinden, erfolgen.

 

Gleichwohl werden auch durch eine personelle Aufstockung der Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes illegale Müllablagerungen nicht generell verhindert werden können. Es ist zwar davon auszugehen, dass aufgrund der äußeren Erkennbarkeit der Dienstkräfte derartige Ordnungswidrigkeiten während der Präsens der Ordnungskräfte nicht verübt werden, aber diese weiterhin stattfinden, wenn Hoheitsträger nicht vor Ort sind, wie z. B. zur Nachtzeit. Außerdem sind aufgrund der Verwaltungsvorschriften über die Dienstkleidung und die Ausstattung der Dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes gehalten, die Dienstkleidung während der gesamten Dienstzeit zu tragen. Ausnahmen hiervon sind lediglich in Einzelfällen im Zusammenhang mit der Überwachung des Jugendschutzes zulässig, so dass auch keine Bestreifung von Bereichen mit verstärktem Müllaufkommen durch Dienstkräfte in ziviler Kleidung erfolgen kann.

 

Bezüglich der im Umfeld von Kleingartenanlagen teilweise festzustellenden verstärkten Müllablagerungen ist das Grünflächenamt, Bereich Kleingartenangelegenheiten, ebenfalls bemüht, an der Problemlösung mitzuwirken. Einige Abfallsammelplätze konnten bereits in den einzelnen Kolonien angelegt sowie das Bewusstsein der Kleingärtner/innen gestärkt werden. Es ist jedoch auch wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Verursachern nicht ausschließlich um Kleingärtner/innen handelt. Ablagerungen erfolgen leider von verschiedensten Personengruppen. So gab es bereits Beobachtungen zu Fahrzeugführern, welche mit dem Fahrzeug anhielten, sich des Abfalls entledigten und weiterfuhren. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren können bei vorhandenen Zeugen eingeleitet werden, das Ordnungsamt ist allerdings auf entsprechende Anzeigen angewiesen. Allein der Inhalt des Mülls stellt in der Regel keinen zwingenden Beweis der Verantwortlichkeit für die Müllablagerung dar.

 

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann          Arne Herz

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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