Drucksache - 0102/5  

 
 
Betreff: Die Ehrenamtlichen im Sport nicht vergessen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Fenske 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
17.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
23.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

Die Ehrenamtlichen im Sport nicht vergessen

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die im Sportbereich tätigen Ehren­amtlichen auch bei der Verteilung von Ehrenamtsleistungen berücksichtigt werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Ehrenamtliche Arbeit ist seit jeher konstitutiver Bestandteil aller Aktivitäten im Brei­tensport. Es gibt ein vielfältiges und differenziertes Instrumentarium der Sportvereine, der Landesverbände und der politisch Verantwortlichen für die Sportförderung und damit auch für die Förderung des Ehrenamtes im Sportbereich. Die Organisations­struktur der Sportvereine selbst trägt sich in aller Regel aus dem ehrenamtlichen En­gagement ihrer Mitglieder. Ohne das Ehrenamt sind die meisten sportlichen Aktivitä­ten nicht vorstellbar, dass zeigt sich auch bei den sportlichen Großereignissen, wie den Berlin-Marathon oder die ISTAF. Dabei liegen die Strukturen zur Sportförderung in erster Linie auf der Ebene des Landes und im Bereich der Selbstverwaltung durch die Spitzenverbände des Sports. Schwerpunkt der Sportförderung im Bezirk ist die Bereitstellung von Sporthallen und Sportplätzen. Eine spezielle Förderung oder Ko­ordination der ehrenamtlichen Arbeit im Sport gehört nicht zu den Aufgaben der Be­zirksverwaltung.

 

Im Bezirksamt gibt es in der Abteilung Soziales und Gesundheit eine spezielle Stelle für die Arbeit mit Ehrenamtlichen und deren Koordination. Diese Stelle hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Seniorenbetreuung und ihre gesetzliche Grundlage im § 71 SGB XII. Aufwandsentschädigungen werden nach in der Verordnung zur Durch­führung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordne­-

 

tenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Perso­nen in der Fassung vom 29. Mai 1979 geleistet. Diese Aktivitäten haben entspre­chend in aller Regel keinen Bezug zum Sportbereich. Es gibt aber bereits jetzt acht ehrenamtliche Gruppenleiter in speziellen Seniorensportgruppen, die im Rahmen dieser Bestimmungen auch berücksichtigt werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Carsten Engelmann

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                      

 


 

 
 

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