Drucksache - 0102/5
Die Ehrenamtlichen im Sport nicht vergessen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die im Sportbereich tätigen Ehrenamtlichen auch bei der Verteilung von Ehrenamtsleistungen berücksichtigt werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Ehrenamtliche Arbeit ist seit jeher konstitutiver Bestandteil aller Aktivitäten im Breitensport. Es gibt ein vielfältiges und differenziertes Instrumentarium der Sportvereine, der Landesverbände und der politisch Verantwortlichen für die Sportförderung und damit auch für die Förderung des Ehrenamtes im Sportbereich. Die Organisationsstruktur der Sportvereine selbst trägt sich in aller Regel aus dem ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Ohne das Ehrenamt sind die meisten sportlichen Aktivitäten nicht vorstellbar, dass zeigt sich auch bei den sportlichen Großereignissen, wie den Berlin-Marathon oder die ISTAF. Dabei liegen die Strukturen zur Sportförderung in erster Linie auf der Ebene des Landes und im Bereich der Selbstverwaltung durch die Spitzenverbände des Sports. Schwerpunkt der Sportförderung im Bezirk ist die Bereitstellung von Sporthallen und Sportplätzen. Eine spezielle Förderung oder Koordination der ehrenamtlichen Arbeit im Sport gehört nicht zu den Aufgaben der Bezirksverwaltung.
Im Bezirksamt gibt es in der Abteilung Soziales und Gesundheit eine spezielle Stelle für die Arbeit mit Ehrenamtlichen und deren Koordination. Diese Stelle hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Seniorenbetreuung und ihre gesetzliche Grundlage im § 71 SGB XII. Aufwandsentschädigungen werden nach in der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordne-
tenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29. Mai 1979 geleistet. Diese Aktivitäten haben entsprechend in aller Regel keinen Bezug zum Sportbereich. Es gibt aber bereits jetzt acht ehrenamtliche Gruppenleiter in speziellen Seniorensportgruppen, die im Rahmen dieser Bestimmungen auch berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Carsten Engelmann Stellv. Bezirksbürgermeister
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