Drucksache - 0053/5
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden zu prüfen, welche geeigneten Orte im Bezirk dem Senat für eine dauerhafte oder temporäre Videoüberwachung benannt werden können. Der BVV ist bis zum 31.03.2017 zu berichten.
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