Drucksache - 0047/5  

 
 
Betreff: Flughafen Tegel (TXL) und seine Nachnutzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Burth 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die rechtlichen Chancen, bei einem eventuellen Erfolg eines nachfolgenden Volksentscheides tatsächlich den Flughafen Tegel offen zu halten, ohne gleichzeitig u. a. die Plangenehmigung, die Standortauswahl und die Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die Betriebsgenehmigung des neue BER zu gefährden?
     
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass vom Luftverkehr die mit Abstand höchsten Klima- und Lärmbelastungen aller Verkehrsträger ausgehen und die Klimabelastungen der Flugreisen der von den Berliner Flughäfen startenden und landenden Passagiere bereits heute weit über den Klimabelastungen des gesamten sonstigen Berliner Kraftfahrzeugverkehrs liegt?
     
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt unter diesem Aspekt den politischen Ansatz, den Luftverkehr von und nach Berlin den verfügbaren Kapazitäten anzupassen und nicht umgekehrt sowie mittelfristig, ähnlich wie den Autoverkehr, deutlich zu reduzieren?
     
  4. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit in Einwohnerversammlungen darüber zu informieren, wie die Nachnutzung des Flughafengeländes Tegel geplant ist und welche möglichen Auswirkungen die geplante Nachnutzung,  insbesondere auf Charlottenburg-Nord hat  und gibt es dazu eine fachliche Zusammenarbeit mit anderen Bezirken bzw. der Landesebene?

 

 

Schriftliche Beantwortung des Bezirksamtes:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die rechtlichen Chancen, bei einem eventuellen Erfolg eines nachfolgenden Volksentscheides tatsächlich den Flughafen Tegel offen zu halten, ohne gleichzeitig u. a. die Plangenehmigung, die Standortauswahl und die Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die Betriebsgenehmigung des neue BER zu gefährden?

und

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass vom Luftverkehr die mit Abstand höchsten Klima- und Lärmbelastungen aller Verkehrsträger ausgehen und die Klimabelastungen der Flugreisen der von den Berliner Flughäfen startenden und landenden Passagiere bereits heute weit über den Klimabelastungen des gesamten sonstigen Berliner Kraftfahrzeugverkehrs liegt?

und

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt unter diesem Aspekt den politischen Ansatz, den Luftverkehr von und nach Berlin den verfügbaren Kapazitäten anzupassen und nicht umgekehrt sowie mittelfristig, ähnlich wie den Autoverkehr, deutlich zu reduzieren?

und

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit in Einwohnerversammlungen darüber zu informieren, wie die Nachnutzung des Flughafengeländes Tegel geplant ist und welche möglichen Auswirkungen die geplante Nachnutzung, insbesondere auf Charlottenburg-Nord hat und gibt es dazu eine fachliche Zusammenarbeit mit anderen Bezirken bzw. der Landesebene?

 

Das Rechtsamt wurde in die Antwort einbezogen und hat wie folgt geantwortet:

„Mangels jedweder substantiierter Kenntnisse der dortigen rechtlichen Grundlagen vermag ich die Situation nicht zu beurteilen. Würde ich es tun, wäre es ferner - da außerhalb unserer Zuständigkeit - eine rein persönliche Einschätzung, die ich nicht in amtlicher Funktion abgeben würde. M.E. sollte auch das BA jedenfalls in dieser Frage keine Beurteilung der Rechtslage zu einer im Zuständigkeitsbereich anderer Behörden liegenden - im Übrigen höchst komplexen - Angelegenheit gewissermaßen "ins Blaue hinein" abgeben.“

 

Auch die anderen Fachbereiche des Bezirksamtes können aus eigenen Kenntnissen heraus dazu keine Aussagen treffen. Ferner können die klimatischen und luftverkehrlichen Auswirkungen eines Flughafenbetriebes vom Bezirksamt nicht anhand valider Daten beurteilt werden, da diese weder hier vorliegen noch im Rahmen der bezirklichen Aufgabenstellungen zu beurteilen wären.

 

Das Bezirksamt hat bereits 2015 gegenüber der Landesebene vermittelt, dass es im Rahmen des senatsseitig ausgelobten Wettbewerbes „Berlin TXL- The Urban Tech Republic“ die Notwendigkeit sieht, insbesondere die Themen Fuß- und Radverkehr aus Charlottenburg-Nord hin zum geplanten Technologiepark Tegel und seinen umgebenden Freiflächen zu berücksichtigen. Allerdings wurde das Bezirksamt nicht offiziell über den Freiflächenwettbewerb unterrichtet oder gar beteiligt. Auch über den Ausgang des Wettbewerbes liegen bisher hier keine Informationen vor. Wenn man dann auch noch den internetseitigen Informationsstillstand sowohl bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als auch bei der Tegel Projekt GmbH zum Thema Nachnutzung Tegel berücksichtigt, scheinen alle diesbezüglichen Planungen aus wohlbekannten Gründen momentan zu ruhen. Das Bezirksamt wird sich, sobald es wieder Bewegung in dieser Sache gibt, beim Senat dafür einsetzen, in alle sich unmittelbar oder auch mittelbar auf den Bezirk auswirkende Planungen einbezogen zu werden und ebenfalls einfordern, die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 


 

 
 

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