Drucksache - 0007/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2016 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen Beantwortung

Andrea Krauskopf

 

1. Einwohnerfrage              Andrea Krauskopf

              Wakeboardanlage Jungfernheide

 

Am 04.06.2016 war ich im Jungfernheidepark. Auf dem Teil des von den Berliner Bäder-Betrieben verpachteten Badegeländes (Strandbad Jungfernheide) wurde unter Nichteinhaltung von Verkehrssicherungspflichten mein Leben und meine Gesundheit durch den Betrieb der installierten Wakeboardanlage bedroht.

 

  1. Liegt für die von der Fa. WPB Wake Park Berlin UG betriebene Wakeboard-Anlage im Strandbad Jungfernheide, Jungfernheideweg 60, 13629 Berlin, eine Betriebsgenehmigung vor? Wenn ja, wann wurde die Genehmigung beantragt und ab wann ist diese gültig?
     
  2. Ist für die Wakeboard-Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig? Wenn ja, wann wurde diese Genehmigung erteilt und mit welchen inhaltlichen Auflagen?
     
  3. Wurde geprüft, ob im Gewässerbereich Jungfernheidepark, wo die Wakeboard-Anlage installiert wurde, geschützte Tierarten (z. B. Biber) ansässig sind? Wenn nein, warum nicht?
     
  4. Liegen für die Wakeboard-Anlage Förderanträge vor bzw. wurden diese bereits bewilligt.

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Krauskopf,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Am 04.06.2016 war ich im Jungfernheidepark. Auf dem Teil des von den Berliner Bäder-Betrieben verpachteten Badegeländes (Strandbad Jungfernheide) wurde unter Nichteinhaltung von Verkehrssicherungspflichten mein Leben und meine Gesundheit durch den Betrieb der installierten Wakeboardanlage bedroht.

 

Zu 1.

Der Antrag auf Genehmigung einer Miniseilbahn im Strandbad Jungfernheide wurde am 13. Juli 2015 zusammen mit dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigung an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt. Die Betriebsgenehmigung wurde am 18. Mai 2016 erteilt. Der Betrieb der Anlage ist befristet gültig bis zum 31. Mai 2018.

 

 

Zu 2.

Die wasserrechtliche Genehmigung wurde am 4. Januar 2016 nach §§ 62ff des Berliner Wassergesetzes erteilt. Die wasserrechtliche Genehmigung verliert mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit.

Auflagen:
* Für die Standfestigkeit, Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anlage am Gewässer sowie für die Verkehrsicherungspflicht ist der Betreiber verantwortlich.

* Mehrkosten, die beim Ausbau oder der Gewässerunterhaltung entstehen, gehen zu Lasten des Betreibers.             
* Erfolgt ein Ausbau des Gewässers, hat der Betreiber die Anlage auf seine Kosten zu beseitigen bzw. dem ausgebauten Gewässer anzupassen.

 

Zu 3.

Da es sich um ein Freibad handelt, fand eine Überprüfung des Standortes auf geschützte Tierarten hin nicht statt.

 

Zu 4.

Ein Förderantrag zum Bau oder zum Unterhalt der Anlage ist hier nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage              Mark Hamilton

              Eigentumswohnungen

 

  1. Wie viele Eigentumswohnungen gab und gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf?
     
  2. Wie viele Wohnungen wurden durch das Zweckendwendungsverbot dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt?
     
  3. Was hat dies bisher gekostet, insbesondere wie hoch sind die Kosten für die Mitarbeiter des Bezirksamtes, die dafür zur Verfügung stehen?
     
  4. Ist bekannt, ob durch das Verbot Existenzgrundlagen vernichtet wurden? Falls ja, wie viele?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1.

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Bauaufsicht, prüft auf Antrag lediglich die Abgeschlossenheit einer Wohnung. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz ist die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum (Eigentumswohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wie z. B. Gewerberäumen oder nicht ausgebauter Dachraum) und dient zur Vorlage beim Grundbuchamt.

 

Ob dann tatsächlich eine Aufteilung in Eigentumswohnungen erfolgt, kann jedoch nur vom Grundbuchamt beim Amtsgericht beantwortet werden.

 

Zu 2.

Durch das Zweckentfremdungsverbot wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

bisher ca. 150 Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt.

 

Zu 3.

Von Januar bis Oktober 2016 sind für das Produkt Zweckentfremdungsverbot Personalkosten in Höhe von ca. 275.000 angefallen. Vier abgeordnete Mitarbeiter werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert.
 

Zu 4.

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass durch das Zweckentfremdungsverbot Existenzgrundlagen vernichtet wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

 

 

3. Einwohnerfrage              Dr. Wolfgang Vonnemann

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen (einschließlich des beräumten Teils der Fläche) oder einen Teil dieses Geländes ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung erteilt?
     
  2. Wenn die Frage zu 1 mit Nein beantwortet wird: Wann beabsichtigt das Bezirksamt, einen Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung zu erteilen?
  3. Wenn die Frage zu 1 mit Ja beantwortet wird: Welche Befreiungen beinhaltet der Bauvorbescheid / die Baugenehmigung in Abweichung von dem geltenden Bauplanungsrecht?
  4. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf vom 12.10.2016 hat der damalige Baustadtrat Schulte sinngemäß festgestellt, die verkehrliche Situation des Gebietes rund um das Kleingartengelände Oeynhausen sei im Hinblick auf die geplante Bebauung geprüft worden. In welcher Form ist diese Prüfung erfolgt, zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt und wie gestaltet sich nach dem Ergebnis dieser Prüfung die verkehrliche Erschließung des Baugebiets?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Dr. Vonnemann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

zu 1. und 2.

Eine Baugenehmigung wurde zunächst für das gesamte Gelände an die Vorbesitzer erteilt. Die für den entsprechend des Kompromisses zur Bebauung vorgesehene westliche Teilfläche ist Gegenstand eines Bauvorbescheidverfahrens. Die Bauvorbescheide wurden am 1. November 2016 erteilt, haben aber aufgrund zweier eingelegter Nachbarwidersprüche noch keine Bestandskraft.

 

Zu 3.

Wie auch in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12. Oktober 2016 berichtet, berührt das Bauvorbescheidverfahren Fragen der Grund- und Geschossflächenzahl sowie der Zahl der Vollgeschosse und der Bebauungstiefe.

 

 

Zu 5.

Die westliche Teilfläche wird mittels einer äußeren Ringerschließung an die Forckenbeckstraße angebunden. Daneben sind Durchwegungen in der Verlängerung von Kissinger und Reichenhaller Straße für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Bauherrenseitig wurden Gutachten zur äußeren und inneren verkehrlichen Erschließung vorgelegt, die im Ergebnis nachbarliche Beeinträchtigungen ausschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

4. Einwohnerfrage              Fred Hagemeister

              Bürgerhaushalt

 

In die bezirkliche Haushaltsplanung sollten konkrete Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger einfließen, soweit sie von der BVV und dem Bezirksamt akzeptiert werden können.

 

  1. Wann wird es im Bezirk CW einen „Bürgerhaushalt“ geben?
     
  2. Sollte der bezirkliche Bürgerhaushalt auf maximal 50 % der rechtlich nicht gebundenen, also frei verfügbaren und "steuerbaren" Finanzmittel beschränkt werden?
     
  3. Ist der bezirkliche Bürgerhaushalt geeignet, die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Heimatbezirk zu erhöhen und zum Verständnis komplexer bezirklicher Diskussionen, Beratungen, Beschlussfassungen und Entscheidungen beizutragen?
     
  4. Könnten die aktuellen Internet-basierten Bürgerhaushalte der Berliner Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Spandau und Treptow-Köpenick als konkret-praktische Vorbilder für die Ein- und Durchführung eines Bürgerhaushaltes Charlottenburg-Wilmersdorf dienen?

 

Sehr geehrter Herr Hagemeister,

 

Zu 1. und 2.

Die möglichst umfassende Bürgerbeteiligung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist uns als Bezirksverordnete wichtig. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen die Frage, ob und wann es einen Bürgerhaushalt geben wird, derzeit nicht beantworten kann. Anfangs der letzten Wahlperiode gab es zum Thema Bürgerhaushalt eine Projektgruppe des Haushaltsauschusses auf Vorschlag der Piratenfraktion, die jedoch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen ist. Bislang liegt zu der Fragestellung keine aktuelle Beschlusslage vor.

 

Zu 3.

Aus meinen Erfahrungen der letzten Jahre kann ich feststellen, dass die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Heimatbezirk bereits jetzt sehr hoch ist und sich viele in die Diskussionen zu den unterschiedlichen Themen und im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements einbringen. Ob der bezirkliche Bürgerhaushalt diese Identifizierung noch verstärken kann ist schwer messbar und kann von dieser Stelle nicht beurteilt werden.

 

Zu 4.

Die Auswertung der Ergebnisse der internet-basierten Bürgerhaushalte in den aufgeführten Bezirken sollte den Mitgliedern des künftigen Haushaltsausschusses überlassen werden.  Diese werden dann sicher auch bewerten, ob und wie die dort aufgeführten Themen für Charlottenburg-Wilmersdorf relevant und umsetzbar sind.

 

Annegret Hansen

BVV Vorsteherin

 

 

5. Einwohnerfrage              Rainer Göbel

              Kleingartenanlage Kolonie Wiesbaden

 

  1. Für die Kleingartenanlage Kolonie Wiesbaden liegt ein Bauvorbescheid vor, und die Pacht für eine Teilfläche der Kolonie wurde im November 2016 vom neuen Eigentümer "Prime Area" gekündigt.
    Wie beabsichtigt der Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf, das von der BVV am 14.07.16 angenommene "Bürgerbegehren zum Erhalt aller Grünflächen im Bezirk", mit 18.300 Unterschriften, für diese Kleingartenanlage umzusetzen?
     
  2. Trifft es noch zu, dass das strategische Ziel des FNP gilt, die Kleingartenfläche "Wiesbaden" bis 2020 zu sichern?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

6. Einwohnerfrage              Andreas Pohlmann

              Cornelsenwiese

             

  1. Besteht für das Bauvorhaben auf der Cornelsenwiese ein Bauvorbescheid oder liegt eine Bauvoranfrage vor?
     
  2. Wenn ein Bauvorbescheid vorliegen sollte, wer hat diesen wann erteilt?
     
  3. Wenn eine Bauvoranfrage vorliegen sollte, wer hat diese wann gestellt?
     
  4. Wenn eine Bauvoranfrage vorliegen sollte, wann ist mit einer Entscheidung des Bezirksamtes zu rechnen?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Pohlmann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

zu 1. bis 4.

Für das Bauvorhaben Cornelsenwiese wird ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, Bauvorbescheidanträge oder Bauvoranfragen liegen nicht vor. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

7. Einwohnerfrage              Stephan Hoffmann

              Bahngelände (Bahnbrache) zwischen Rönnestr. Und

              Heilbronner Str. mit denkbarer Zufahrt von der

              Holtzendorffstr. - Planung für einen Park oder für

              Hochhäuser (Investor Christian G. oder andere)

 

  1. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk das o.g. Bahngelände in einen Park umzuwandeln?
     
  2. Wie lukrativ ist es für den Bezirk, wenn das Gelände statt der Herrichtung eines Parks im Sinne der Grundstücksverwerter der Bahn und eines Investors einer (ggf. teilweisen) Bebauung zugeführt wird?
     
  3. Wäre durch eine Hochhausbebauung die westliche Frischluftschneise für Charlottenburg gefährdet?
     
  4. Verfolgt der neue Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger als Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt primär das Ziel des Grünflächenerhalts?
     
  5. Kennen die Mitglieder der zuständigen Aussschüsse das überraschend große und schöne zur Disposition stehende, derzeit offiziell nicht zugängliche Gelände zwischen S-Bahntrasse und Fernbahnschienen zwischen Holtzendorfstraße und der sogenannten "Halenseekurve" (S-Bahn) aus eigener Anschauung bzw. sind sie an einer Führung interessiert?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Hoffmann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

zu 1.

Dazu muss auf Landesebene zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden, dann kann ein Bebauungsplan zugunsten einer Freiflächennutzung durch den Bezirk aufgestellt werden.

 

zu 2. und 3.

Diese Fragen unterstellen, dass der Bezirk hier sowohl ein allgemeines als auch ein wirtschaftliches Interesse an einer Bebauung verfolgen würde. Die Bezirksverordnetenversammlung hat jedoch bereits im Juni 2016 der Entwicklung eines Entwicklungskonzeptes hin zu einem Grünzug den Vorrang eingeräumt. Das Thema „Stadtklima“ ist auch Gegenstand des stadt- und landschaftsplanerischen Strukturkonzeptes, das zurzeit erarbeitet wird.

 

Zu 4.

Das Bezirksamt hat in der Vorlage zur Kenntnisnahme 1699/4 „Zustimmung zum Bürgererhalt Grünflächen“ dargestellt, dass es den Wortlaut des Bürgerbegehrens in der Abwägung bei Entscheidungen berücksichtigen wird. Insofern folge ich diesem Beschluss und unterstütze ich das Ziel, Grünflächen im Bezirk weitestmöglich zu erhalten und insbesondere beim Westkreuz, wo die Diskussion um die künftige Nutzung des Standortes ja gerade erst beginnt, Grünerhalt auch planerisch zu sichern.

 

zu 5.

Die Beantwortung erfolgt über die Fraktionen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

8. Einwohnerfrage              Hildegard Teschner

              Oeynhausen-Ost

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Ist der Groth-Gruppe inzwischen ein Bauvorbescheid zugegangen? Wenn ja, wann?
     
  2. Geht es um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder welcher Art ist die Baugenehmigung?
  3. Wann wird die Öffentlichkeit detailliert darüber informiert, welche Art der Bebauung und Verkehrsführung genehmigt wurde?
     
  4. Welche Garantie gibt es für das vom Abriss bisher verschonte Kleingartengelände (Teilgelände Oeynhausen-Ost), weiterhin für kleingärtnerische Nutzung erhalten zu bleiben? Steht dieses Gelände zum Weiterverkauf an?
     
  5. Gibt es Einwände seitens der betroffenen Nachbarn bezüglich der außergewöhnlichen Befreiung, was GFZ und GRZ betrifft, verglichen mit dem zugrunde liegenden Baunutzungsplan?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Frau Teschner,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

zu 1. und 5.

Die für den entsprechend des Kompromisses zur Bebauung vorgesehene westliche Teilfläche ist Gegenstand eines Bauvorbescheidverfahrens. Die Bauvorbescheide wurden am 1. November 2016 erteilt, haben aber aufgrund zweier eingelegter Nachbarwidersprüche noch keine Bestandskraft.

 

Zu 2.

Eine Baugenehmigung wurde zunächst für das gesamte Gelände an die Vorbesitzer erteilt. Das Bauvorbescheidverfahren berührt Fragen der Grund- und Geschossflächenzahl sowie der Zahl der Vollgeschosse und der Bebauungstiefe.

 

Zu 3.

Am 7. Juni 2016 fand eine Bürgerversammlung statt, in der über den Bebauungsumfang informiert wurde. Ferner wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12. Oktober 2016 durch das Bezirksamt über weitere Details des Vorhabens berichtet. Eine weitere Beratung des Themas im Ausschuss für Stadtenwicklung ist vorgesehen, sobald sich der Ausschuss konstituiert hat.

 

Zu 4.

Der Erhalt des östlichen Kleingartengeländes ist zwischen dem Bauherren und dem Bezirksamt vertraglich geregelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

 

9. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Bezirksbibliotheken

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. RFID und längere Öffnungszeiten

Bei Einführung von RFID (Automatisierung der Ausleihe und Rückgabe) im Jahr 2009 war Bedingung für die finanzielle Unterstützung durch die EU, daß die Öffnungszeiten der Bibliotheken um 10 % verlängert werden:

Wie wurde das hier im Bezirk umgesetzt und in welcher Weise wurden die Öffnungszeiten seitdem verändert (verlängert/verkürzt in %)?

 

2. Zwang zur Makulatur

Der Vöbb (Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins) schreibt seinen Mitgliedern, den Bezirksbibliotheken, vor, daß sie im Verhältnis zu den Neuerwerbungen einen bestimmten Prozentsatz an Bestand makulieren müssen, und dies wird als „Qualitätskriterium“ ausgegeben:

Seit wann ist dies der Fall, wie hoch ist der Prozentsatz und wieso zeugt das von Qualität?

 

3. Keine Beseitigung von Literatur mit bezirklichem Bezug („Heimatkunde“)

Anfang 2014 hatte die damalige Stadträtin die Anweisung gegeben, in allen Bezirksbüchereien Literatur zur Heimatkunde aus der sonst üblichen Makulaturpraxis auszunehmen. Sie hatte damals (Juni 2014 – DS 0947/4 – Einwohnerfrage 3) für die Bibliothek am U-Bf. Blissestraße einen heimatkundlichen Bestand von 1283 Büchern genannt:

Wie hat sich seitdem der Bestand heimatkundlicher Literatur dort und in den anderen Bezirksbibliotheken entwickelt?

 

4. Überwachung der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)

Im Bezirk Pankow wird eine ganze Stelle des sowieso schon knappen Personals nur darauf verwendet, um die KLR im Bereich Kultur, Weiterbildung, Musik durchzusetzen, statt die Stelle zugunsten der Bibliotheksnutzer einzusetzen.:

Wieviel Stellen werden dafür in unserem Bezirk verwendet?

 

5. An letzter Stelle bei Geld für Neuanschaffungen

Unser Bezirk steht seit über 10 Jahren beschämenderweise mit Abstand an letzter Stelle bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Anschaffungen:

Wie hoch waren die Pro-Kopf-Ausgaben im Jahr 2016 im Vergleich zu den anderen elf Bezirken und wird sich 2017ff. daran etwas ändern?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

1. RFID und längere Öffnungszeiten

Die „Verlängerung der Öffnungszeiten“ ist kein RFID-Qualitätskriterium und keine Bedingung für die Mittelzuweisung; sehr wohl jedoch die „Ausweitung der Zugänglichkeit“. Dem sind wir durch die Installation der Außenrückgabeanlagen in HSB und DBB nachgekommen. Dies und auch die „Medienzugänglichkeit“ wurde bereits am 29.01.2015 abschließend beantwortet (siehe Drs. Nr. 1101/4 „Bibliotheken“).

 

 

2. Zwang zur Makulatur

Im Rahmen der Diskussion um den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wurde 2014 eine Abgrenzung zwischen ehrenamtlich bzw. hauptamtlich geführten Bibliotheken im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins anhand von fachlichen Mindeststandards definiert. Eine erstmalige berlinweite Abfrage der Standards fand zum 31.12.2014 statt.

 

Festgelegt wurde „regelmäßiges Makulieren von veralteten/verschlissenen Medien. Abgangsquote entspricht mind. 75% der Erneuerungsquote p.a.“

 

Die öffentlichen Bibliotheken haben im Gesamtgeflecht der Bibliothekslandschaft die Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung mit aktueller Information und Literatur. Sie haben hierbei ausdrücklich keinen Auftrag zur Bewahrung von Druckerzeugnissen. Dieser liegt für die Stadt Berlin ausschließlich bei der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) und der Deutschen Nationalbibliothek (DNB). Um in den öffentlichen Bibliotheken den Anspruch der Aktualität zu realisieren, ist ein regelmäßiges Aussondern veralteter Literatur notwendig.  Nur dadurch kann die Qualität der Information gesichert werden. Ebenso sind Makulaturen durch den fortlaufenden physikalischen Verschleiß notwendig.

 

3. Keine Beseitigung von Literatur mit bezirklichem Bezug („Heimatkunde“)

Am 24.06.2014 wurde bereits auf die Bestandsgröße heimatkundlicher Literatur in Bezug auf die Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek geantwortet. Folgende Zahlen gelten jeweils für die Jahresabschlüsse 2014, 2015 und (zeitlich nah am Jahresabschluss für) 2016:

 

                                                                        31.12.2014                    31.12.2015                    22.12.2016

Heinrich-Schulz-Bibliothek                                          1472                              1476                                             1530

Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek                            1403                              1464                                             1501

Adolf-Reichwein-Bibliothek                                          333                               343                                               347

Johanna-Moosdorf-Bibliothek                              391                               422                                             438

Ingeborg-Bachmann-Bibliothek                              676                                566                                               567

Stadtteilbibl. Halemweg                                          230                               258                                            294

Eberhard-Alexander-Burgh-Bibliothek                  99                               106                                               113

 

4. Überwachung der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)

Für den Fachbereich Bibliotheken gilt ein im Jahresschnitt monatlicher Stellenanteil von 0,03 (ca. 6h/Monat).

 

5. An letzter Stelle bei Geld für Neuanschaffungen

Die Zahlen für das Jahr 2016 werden grundsätzlich erst im Frühjahr 2017 nach Erstellung der gemeinsamen Statistik aller Berliner Bezirksbibliotheken vorliegen. Auch für die folgenden Jahre können mangels vorliegender Zahlen aus dem eigenen und aus anderen Bezirken und den Unwägbarkeiten künftiger Entwicklungen  zu keinem Zeitpunkt im Vorhinein seriöse Aussagen getroffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 


 

 
 

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