Drucksache - 1683/4  

 
 
Betreff: Zustellqualität und Laufzeiten der PIN AG überprüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.07.2016 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
02.09.2016 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.09.2016 
61. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.09.2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zustellqualität der PIN AG überprüfen zu lassen und auf den Einhalt der vereinbarten Zustellzeiten hinzuweisen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2016 zu berichten.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Dem Bezirksamt liegen zurzeit keine detaillierten Beschwerden vor, welche die Zustellzeiten der PIN AG betreffen. Allgemeine Hinweise sind nicht hilfreich, da eine Klärung des Sachverhaltes so nicht möglich ist.

 

Für sämtliche Sendungen, die über die PIN AG versandt werden, erhält die zentrale Poststelle einen Wochenbericht. Im Schnitt können von den fast 10.000 Sendungen pro Woche lediglich 2 3 % nicht zugestellt werden.

 

Der durch das Landesverwaltungsamt mit der PIN AG geschlossene Vertrag, beinhaltet auch die Einhaltung der Qualitätsmerkmale gemäß Post-Universal-dienstleistungsverordnung. Als Auszug sei hier genannt: Von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen müssen - mit Ausnahme der Sendungen, die eine Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück je Einlieferungsvorgang voraussetzen - im Jahresdurchschnitt 80 % an dem ersten mit den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 % bis zum zweiten auf dem Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden".

 

Die Zustellzeiten für "Nachweispflichtige Sendungen" können vom Leiter der Poststelle auch über ein Internetportal der PIN MAIL AG verfolgt werden.

 

Das Bezirksamt sieht aus oben genannten Gründen zum derzeitigen Zeitpunkt weder die Notwendigkeit, noch die Möglichkeit, den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung umzusetzen und bittet daher, diesen als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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