Drucksache - 1560/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, beim zuständigen Senator für Stadtentwicklung und dem Landesdenkmalamt zu beantragen bzw. sich dafür einzusetzen, dass das Kempinski Hotel Bristol am Kurfürstendamm mit seinen vier Bauabschnitten 1951/1952, 1957/58, 1963/65, 1966/67 aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt wird. Die BVV macht sich die Empfehlung der Expertengruppe des Denkmalbeirates vom 18.05.2016 ausdrücklich zu Eigen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss unterrichtet und lässt dazu von der Senatsbaudirektorin Folgendes mitteilen:
„Der Senator hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Das Landesdenkmalamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Kempinski, nach Entwurf von Paul Schwebes, Günter Klatte und Hans Schoszberger von 1951-67 in vier Bauabschnitten zu einem dynamischen Gesamtkomplex komponiert, dominiert bis heute mit seiner runden Ecke und den anschließenden, in Tiefe und Höhe gestaffelten Baukörpern die Kreuzung Kurfürstendamm / Fasanenstraße.
Das Hotel ist zweifellos ein wichtiger Geschichtsort der Berliner Nachkriegszeit. War es doch ein hoffnungsvoller Neubeginn, dass die enteignete jüdische Unternehmerfamilie Kempinski am Ort ihres kriegszerstörten Berliner Traditionslokals einen Neubau initiierte. Gestalt und Ausstattung des ersten Westberliner Luxushotels nach 1945, das gar als modernstes Hotel Europas gefeiert wurde, erregten internationales Aufsehen.
Leider ist von der erlesenen Ausstattung kaum mehr Substanz überliefert, da das Innere mehrfach und teils grundlegend überformt wurde. Eine Eintragung als Baudenkmal ist daher schwer darstellbar. Das Landesdenkmalamt wird das Kempinski Hotel Bristol wegen der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Ensembleteil in das umgebende Denkmalensemble Kurfürstendamm aufnehmen. Erhaltene Originalsubstanz im Inneren, wie die Wendeltreppe auf elliptischem Grundriss von 1952, wird ausdrücklich in das Schutzgut integriert.
Die Eintragung wird im Zuge der Fertigstellung der Denkmaltopographie Charlottenburg noch 2016 vorgenommen.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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