Drucksache - 1471/4  

 
 
Betreff: Sporthallen als Notunterkünfte dürfen keine Dauerlösung sein
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Sport Beratung
13.01.2016 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport zurückgezogen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.01.2016 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass auf eine Belegung von Sporthallen weitestgehend verzichtet wird. Diese darf nur als äußerstes Mittel zeitlich befristet genehmigt werden. Eine solche temporäre Belegung darf nur so lange andauern bis eine alternative Unterbringung gefunden wurde.

Soweit Sporthallen schon zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden ist diese Nutzung zeitlich zu befristen und es sind schnellstmöglich Alternativen zu entwickeln. Die BVV ist regelmäßig zum Stand der Suche nach Alternativen zu unterrichten.

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten mit Nachdruck darauf hinzuwirken das eine gleichmäßige Verteilung von Flüchtlingen auf die Bezirke erreicht wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.

 

Begründung:

Die Flüchtlingskrise ist eine enorme Bewährungsprobe für unsere Stadt. Die Aufnahme der Asylsuchenden ist ein Gebot der Humanität, gleichzeitig aber auch eine Aufgabe, welche die Stadt Berlin an die Grenzen der Belastbarkeit bringt. Deshalb ist eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen geboten, um einerseits genug Kapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen und andererseits den normalen städtischen Aufgaben weiterhin gerecht zu werden. Zu diesen gehört auch die Bereitstellung von öffentlichen Sportstätten.

Die Linie des regierenden Bürgermeisters, alle freien Hallen der Stadt zu füllen, ist keine ausreichende Antwort auf diese Abwägung. Gleichzeitig wird der Sport in Berlin in einer Art und Weise beeinträchtigt, die ihn in großen Teilen zum Erliegen bringen könnte. Dies würde nicht nur die Integrationsfunktion des Sports erschweren, sondern wäre zudem geeignet, das Stimmungsklima in der Flüchtlingsfrage zum Negativen zu verändern. Besonders kritisch ist die Nutzung von Sporthallen, die für Schulsport genutzt werden, insbesondere wenn die dortigen Schüler mit Sport als Abiturfach unterrichtet werden. Hier ist eine Erhaltung für den Schulsport besonders vordringlich zu vermeiden.

Deshalb sind die verbleibenden Turnhallen solange wie möglich zu schonen und von einer weiteren Unterbringung auszunehmen. Es ist zu prüfen, welchen anderen Unterbringungsmöglichkeiten statt Turnhallen genutzt werden können. Eine Solche Prüfung muss nun möglichst zügig erfolgen um die Alternativen im Bedarfsfall schnell nutzen zu können und nicht aus Zeitnot doch Turnhallen nutzen zu müssen.

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine gesamtstädtische Aufgabe, bei der sich nicht einzelne Bezirke ausklinken dürfen. Trotzdem ist die Verteilung der Flüchtlinge und damit auch die Belastung der Bezirke stark ungleich verteilt. Insbesondere der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat inzwischen weit mehr Unterkünfte für Flüchtlinge gestellt als andere Bezirke, wodurch auch der Sport im Bezirk besonders stark beeinträchtigt ist. Erst wenn hier eine einigermaßen gleichmäßige Verteilung von Flüchtlingen erreicht wurde, dürfen weitere Sporthallen in Charlottenburg-Wilmersdorf als letzte Alternative genutzt werden.

 


 

 
 

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