Drucksache - 1444/4  

 
 
Betreff: Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoß-Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
26.11.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10.12.2015 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Rahmen der Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes beschlossene Sonderregelung des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug weitgestreut im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf bekannt zu machen.

 

Des Weiteren sind bezirkliche Einsatzorte für einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug auszuschreiben.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt plant die Veröffentlichung eines Artikels mit allgemeinen Informationen zu den neuen Regelungen zum Bundesfreiwilligendienst mit dem Ziel dieses Angebot im Bezirk bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei Trägern und sozialen Einrichtungen bekannter zu machen.

 

Das Bezirksamt selbst tritt seit Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes nicht als Träger auf. Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan des Bezirkes nicht vorgesehen. Entsprechend können auch keine Einsatzorte ausgeschrieben werden.

 

Mögliche Einsätze von Bundesfreiwilligen in Einrichtungen des Bezirksamtes sind aber in Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungsleitungen möglich.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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