Drucksache - 0561/2  

 
 
Betreff: Radfahrer auf Gehwegen besser kontrollieren - II - Konkrete Aktionen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/DannertAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.05.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
04.06.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.06.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Zusammenwirken mit dem Beauftragten für Behinderte im Bezirk, dem Behindertenbeirat des Bezirks, einzelnen Interessensverbänden und Vereinen der Sehbehinderten und Blinden sowie der Polizei eine Kampagne durchzuführen, um auf die besondere Schutzwürdigkeit für geh- und sehbehinderte sowie blinde Fußgängerinnen und Fußgänger hinzuweisen und die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer, zu Rücksichtnahme und regelkonformem Verhalten aufzufordern.

 

Das Bezirksamt wird deshalb aufgefordert, konkrete Aktionen - zum Beispiel im Rahmen bezirklicher Veranstaltungen oder an wichtigen Plätzen und Kreuzungen im Bezirk - zu initiieren, bei denen Werbung für rücksichtsvolles Radfahren mit Kontrollaktionen gegen Verkehrsverstöße verbunden werden.

 

 

Begründung

Mit der Vorlage zur Kenntnis - Drucksache Nr. 167/2 - vom 29.10.2002 hatte das Bezirksamt über die Bemühungen zur besseren Verkehrsüberwachung bei verkehrswidrigem Radfahren berichtet und u. a. darauf verwiesen, dass die Polizei nicht zu jeder Zeit an jedem Ort sein kann. Im letzten Satz der Vorlage zur Kenntnis weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Polizei nur dann verstärkt und gezielt Überwachungen vornehmen kann, wenn beispielsweise bestimmte Örtlichkeiten benannt werden.

Da das Problem des verkehrswidrigen Radfahrens weiterhin besteht und insbesondere geh- und sehbehinderte Personen betroffen sind, soll durch diesen Antrag das Bezirksamt zu gezieltem, zeitlich begrenztem Handeln angeregt werden.

Durch Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten und den entsprechenden Interessensvertretungen für Sehbehinderte und Blinde soll eine Wirkungssteigerung erreicht werden, indem punktuell an ausgewählten Örtlichkeiten im Bezirk eine Kombination sowohl von Werbung für rücksichtsvolles Radfahren wie auch zur Überwachung des Straßenverkehrs durchgeführt wird. Infrage kämen Örtlichkeiten wie beispielsweise die Wilmersdorfer Straße, der Fehrbelliner Platz, der Breitscheidplatz oder Veranstaltungen wie das Reichsstraßenfest.

Dies wäre eine konkrete Maßnahmen zum Wohle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003.

 

 

 
 

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