Drucksache - 0559/2  

 
 
Betreff: Erhöhte Gebühren bei "Schwarzbauten" fordern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/GluthAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.05.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass bei einer nachträglichen Baugenehmigung anlässlich eines ”Schwarzbaus” eine erhöhte Gebühr nach der BauGebO Bln möglich bzw. gefordert wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.9.2003 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Das BVerwG hat für den Bereich des Bundeslandes NRW entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn für die nachträgliche Genehmigung eines ”Schwarzbaus” eine dreifach höhere Baugenehmigungsgebühr erhoben wird, als sie bei einer vorherigen Baugenehmigung angefallen wäre.

 

Für Berlin existiert bisher keine entsprechende Tarifstelle in der Anlage zur BauGebO Bln für derartige ”Schwarzbaugenehmigungen”. Es könnte ohne große Mühe die Anlage der GebO erweitert werden.

 

 

 
 

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