Drucksache - 0559/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass bei einer nachträglichen Baugenehmigung
anlässlich eines ”Schwarzbaus” eine erhöhte Gebühr nach der BauGebO
Bln möglich bzw. gefordert wird. Der BVV ist bis zum 30.9.2003 zu berichten. Begründung: Das BVerwG hat für den
Bereich des Bundeslandes NRW entschieden, dass es rechtlich nicht zu
beanstanden ist, wenn für die nachträgliche Genehmigung eines
”Schwarzbaus” eine dreifach höhere Baugenehmigungsgebühr erhoben
wird, als sie bei einer vorherigen Baugenehmigung angefallen wäre. Für Berlin existiert bisher
keine entsprechende Tarifstelle in der Anlage zur BauGebO Bln für derartige
”Schwarzbaugenehmigungen”. Es könnte ohne große Mühe die Anlage der
GebO erweitert werden. |
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