Drucksache - 1310/4  

 
 
Betreff: Sprechende Türen in bezirklichen Gebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten/Linke(fraktionslos)/Grüne 
Verfasser:Pabst/Cieschinger/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
16.09.2015 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
21.10.2015 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
08.12.2015    58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 10.12.2015 beschlossen:

 

In allen bezirklichen Dienstgebäuden, beginnend mit dem Rathaus, werden sämtliche Räume barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte ausgezeichnet. Dazu werden die Türen mit QR-Codes und NFC-Chips ausgestattet, welche mit lesefähigen Mobiltelefonen ausgelesen und nach den persönlichen Bedürfnissen angezeigt werden können.

 

Die Einrichtung eines Wegeleitsystems z. B. mit Beacons ist zu prüfen. Für das Projekt sind Fördermittel zu akquirieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Prüfung QR-Codes/ NFC-Chips:

Das Bezirksamt hatte bezüglich des Antrages mit dem Behindertenbeauftragten Kontakt aufgenommen und einen gemeinsamen Termin bei dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein zur Beratung vereinbart. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass der Verein sich mit wenigen Zimmern bzw. Türen auf einer Ebene / Flur befindet. Ein Auslesen der Codes oder Chips wäre für die Betroffenen dort mit geringem Aufwand möglich, da die Anzahl der Räume begrenzt ist. Zudem wird der Verein überwiegend von den Betroffenen aufgesucht, sodass diese Codes oder Chips auch tatsächlich eine Zielgruppe haben.

 

In einem derart komplexen Haus wie dem Rathaus Charlottenburg mit mehreren Etagen, innerhalb der Etagen mit Niveauunterschieden, verschachtelten Fluren und diversen Treppenhäusern und Aufzügen und ca. 1600 Türen scheint dieses System nicht praktikabel. Zudem müsste eine Datenbank zum Erfassen der Daten, die auf die Codes bzw. Chips hinterlegt sein sollen, erstellt und anschließend auch dauerhaft gepflegt und aktualisiert werden. Dies ist personell nicht leistbar.

 

Zum anderen sieht das Bezirksamt keine übermäßige Nutzer/innengruppe dafür. Aus den ansässigen Fachabteilungen liegen keine Bedarfsmeldungen für blinde oder sehbehinderte Menschen im Rathaus Charlottenburg vor. Auch sind bislang keine Beschwerden dieser Nutzer/innengruppe bekannt. Derzeit ist es gelebte Praxis, dass im Einzelfall blinde oder sehbehinderte Menschen, sofern sie nicht in Begleitung kommen, sich beim Pförtner melden, und die Personen dann von den Auskunft­assistenten/innen zu dem gewünschten Raum und dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin begleitet werden. Diese Praxis gilt auch für das Dienstgebäude Hohenzollerndamm. In der Regel erscheinen eingeschränkte Personen jedoch nicht allein, sondern in Begleitung.

 

Im Rahmen der Implementierung des Wegeleitsystems im Rathaus Charlottenburg ist der Handlauf im Haupteingangsbereich mit Braille-Schrift versehen worden, sodass blinde oder sehbehinderte Menschen darauf hingewiesen werden, wo sich die Pförtnerloge befindet.

 

Prüfung Beacons:

Ein Beacon ist eine low-energy Bluetooth 4.0-Technologie, also Nahfunktechnik, die es erlaubt, in einem Radius von bis zu 30 Metern mit anderen Geräten, zum Beispiel Smartphones, anderen Smart Objects und den Beacons Daten auszutauschen.

 

Erforderliche Voraussetzungen für die Nutzung von Beacons sind:

  • Beacons,
  • ein Beacon-App-lesefähiges Smartphone bei der/dem Nutzer/in
  • Download der Beacon-fähigen App vom Nutzer/in auf das Smartphone
  • Aktivierung von Push-Informationen durch diese App
  • Bluetooth muss auf dem Smartphone aktiv geschaltet sein
  • ein Management-System beim Anbieter der Informationen, um diese zu verarbeiten und senden zu können.

 

Da die meisten Kundinnen und Kunden des Bezirksamtes die Behörde nur einmal aufsuchen, ist nicht davon auszugehen, dass die Bereitschaft besteht, dafür eine App auf seinem Handy zu installieren. Die datenschutzrechtlichen Fragestellungen einer offenen Bluetooth-Technik (z.B. Bewegungsprofil, Zugriffe durch Dritte) müssten zudem separat geprüft werden.

 

 

Das Bezirksamt hat den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich weder der Wunsch nach Türen mit QR-Codes/ NFC-Chips noch ein Wegeleitsystem mit Beacons personell und finanziell realisieren lässt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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