Drucksache - 1210/4  

 
 
Betreff: Ein Stück vom Entlastungs- und Investitionspaket des Bundes für Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Wittke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.04.2015 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
09.06.2015 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Drs 1210-4_Entlastungs- und Investitionspaket des Bundes für Schulen_Anlage 1
Drs 1210-4_Entlastungs- und Investitionspaket des Bundes für Schulen_Anlage 2
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Senat von Berlin für energetische Sanierung von Schulen aus dem 10 Milliarden Euro Investitionsprogramm für Kommunen des Bundes, das nochmals um 5 Milliarden Euro erhöht wurde, Mittel für unsere Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf zu beantragen.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zur berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat ein großes Interesse daran, sich aktiv an der Umsetzung der Klimaziele zu beteiligen und sieht Möglichkeiten, weitere energetische Maßnahmen an Schulgebäuden zu ergreifen.

 

Alle Baumaßnahmen des Bezirksamtes werden gemäß der energetischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt. Um das Energiewendegesetz umzusetzen und eine spürbare Annäherung an die Klimaziele zu erreichen, sind aber weitreichendere Maßnahmen als in der EnEV vorgesehen dringend erforderlich. Hierfür stehen den Bezirken bislang keine Mittel zur Verfügung.

 

Das auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern bietet gemäß § 3 Nr. 2 Buchstabe b) die Möglichkeit zu „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ im Bereich „energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur.“

 

Da sich gemäß § 6 die Länder mit einem Eigenfinanzierungsanteil von mindestens 10 % beteiligen müssen, stellt sich die Frage, ob und wie das Land Berlin diese    Finanzierung sicherstellen könnte. Die bezirklichen Mittel der baulichen Unterhaltung können dafür nicht verwendet werden.

 

Das Bezirksamt hat sowohl Staatssekretär Rackles von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in seiner schulfachlichen Zuständigkeit als auch Staatssekretär Feiler von der Senatsverwaltung für Finanzen hinsichtlich der Finanzierungsfrage des Eigenanteils durch das Land Berlin über den Beschluss der      Bezirksverordnetenversammlung informiert und um Unterstützung gebeten.

 

Die Antworten von Frau Dr. Sudhoff vom 24.07.2015 für Herrn Staatssekretär Feiler und von Frau Staatssekretärin Klebba vom 31.07.2015 für Herrn Staatssekretär Rackles sind zur Kenntnisnahme als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Staatssekretärin Klebba weist auf das vom Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) hin. Dem 1. Aufruf bis zum 11.09.2015 konnte aus personellen Gründen nicht gefolgt werden. Das vorhandene Personal ist mit der Betreuung der aktuellen und für die angemeldeten SIWA-Maßnahmen auf absehbare Zeit voll ausgelastet. Da das Programm für den Zeitraum 2015-2020 ausgelegt ist, geht das Bezirksamt davon aus, sich an einem späteren Aufruf beteiligen zu können.

 

Am 05.10.2015 gab das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Start des neuen Bundesprogrammes "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" bekannt, das aus Mitteln des 10-Milliarden-Euro-Zukunftsinvestitionspakets schöpft, das auf der Grundlage des o.g. Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Frühjahr um weitere 5 Milliarden Euro erhöht wurde. Das Finanzvolumen des Bundesprogrammes beträgt 100 Mio. Euro für alle Bundesländer insgesamt.

 

Die wesentlichen Inhalte des Programms bzw. Projektaufrufs sind:

        Sanierung kommunaler Einrichtungen; investive Projekte bei öffentlich genutzten Sportstätten (Sportplätze, Turnhallen, Schwimmhallen), Jugend- und Kultureinrichtungen (Kinderbetreuungseinrichtungen & Schulen mit Öffnung zum Quartier, Jugendhäuser, Laienspielhäuser);

        Anspruch: Wirkung auf die soziale Integration und/oder Beitrag zum Klimaschutz

        Umsetzung 2016 bis 2018 (!);

        Bundesförderung: 45 % (Bundesförderanteil pro Projekt i.d.R. zwischen 1 bis 4 Mio. Euro);

        Projekte sollten Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie sein.

 

Auswahlkriterien (nicht kumulativ):

        deutliche stadtentwicklungspolitische Impulse bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit;

        begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier;

        erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;

        Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit (2016-2018), langfristige Nutzbarkeit (10 Jahre Zweckbindungsfrist);

        städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität;

        überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration (einschließlich Barrierefreiheit/-armut) und/oder Klimaschutz;

        hohes Innovationspotential.

 

Bis zum 28.10.2015 konnten die Bezirke bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Sen StadtUm) Projektskizzen übersenden. Diese Möglichkeit hat das Bezirksamt wahrgenommen und ein Gesamtprojekt mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 6,5 Mio. Euro benannt.

 

Ausgangspunkt der Charlottenburg-Wilmersdorfer Projektinitiative ist das Nachbarschaftsnetzwerk, das sich derzeit rund um den Volkspark Wilmersdorf bildet. Durch die Einwerbung von Bundesmitteln könnte dieses Netzwerk ausgebaut und verstetigt werden.

 

Ziel ist die gesteuerte Integration von Flüchtlingen durch ein räumlich kompaktes Angebot von Bildung, Sport, Spiel und Freizeitgestaltung rund um den Volkspark Wilmersdorf.

 

In der Projektskizze wurden bezirkliche Sanierungsbrennpunkte mit künftig möglichen Angeboten für Flüchtlinge gekoppelt und die u.a. Sanierung und Neuerstellung von bezirklichen Sport- und Schulsportflächen in Aussicht gestellt. Hierbei steht das am Volkspark gelegene Friedrich-Ebert-Gymnasium im Fokus. Weitere Projektbausteine sind die Sanierung des Schoeler-Schlösschens und der Umbau der Revier-unterkunft im Volkspark Wilmersdorf.

 

Sen StadtUm hat die Projektskizze des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf ausgewählt und diese als Antrag an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das mit der Umsetzung des Bundesprogramms beauftragt ist, weitergeleitet. Darüber hinaus bemüht sich Sen StadtUm darum, den Kofinanzierungsanteil der Kommune in Höhe von 55 % für die ausgewählten Projekte bereitzustellen. Wenn dies gelingt, wären die Projekte für den Bezirk kostenneutral.

 

Weiterer Zeit- und Ablaufplan:

 

Feb. 2016              Förderentscheidung durch BMUB

Feb. - April 2016              Qualifizierung der Zuwendungsanträge; ggf. baufachliche Prüfung nach RZBau; Eingang der Zuwendungsanträge

bis Mai 2016              Erlass der Förderbescheide

 

Das Bezirksamt wird über den weiteren Ablauf in den Fachausschüssen berichten und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister              2 Anlagen

 

 


 

 
 

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