Drucksache - 1186/4  

 
 
Betreff: Rettungsgasse rettet Leben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2015 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
24.03.2015 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.04.2015 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23. April 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung eine Kampagne initiiert werden kann, die Verkehrsteilnehmer in regelmäßigen Abständen über das Thema “Im Stau Rettungsgasse bilden“ informiert.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss unterrichtet und führt dazu mit Schreiben vom 17. Juni 2015 aus:

„Der Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung definiert die Bildung einer Rettungsgasse wie folgt:

"Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."

Nach dieser Definition ist das Thema "Bildung einer Rettungsgasse" in erster Linie ein Thema der Flächenländer.

Eine Abfrage bei der Polizei Berlin ergab, dass in den Jahren 2010 - 2015 wegen des

entsprechenden Tatbestands ("Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen") insgesamt 223 Verkehrsordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet wurden. Diese geringe Anzahl zeigt, dass in dem Fall in Berlin kein besonderer Handlungsbedarf existiert.

Fast alle Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Getöteten geschehen in Berlin auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort liegt seit vielen Jahren der eindeutige Schwerpunkt der unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte der Verkehrssicherheitsarbeit.

Eine Kampagne des Landes zum Thema "Im Stau Rettungsgasse bilden" ist aus meiner Sicht daher nicht prioritär. Die für die Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen sind begrenzt und können an anderer Stelle effektiver und zielführender zum Einsatz gebracht werden. Aktivitäten des ADAC hinsichtlich der Bewusstmachung des Sachverhalts - wie sie in anderen Flächenländern mit Ausweisung von Plakaten an BAB-Brücken bereits erfolgen - würden wir uns nicht grundsätzlich verschließen.“

 

In einem Gespräch mit dem ADAC am 31. August 2015 wurde deutlich, dass eine Kampagne nur auf Landes- bzw. Bundesebene wirklich sinnvoll erscheint. Nichtsdestotrotz wurde vereinbart, dass in einer gemeinsamen Aktion des Bezirksamtes mit dem ADAC die Dienstfahrzeuge mit Aufklebern „Bei Stau Rettungsgasse bilden!“ versehen werden. Zudem soll in einer gemeinsamen Presseaktion, gegebenenfalls zusammen mit der Berliner Feuerwehr, auf die Notwendigkeit von Rettungsgassen gerade auch auf innerstädtischen Straßen hingewiesen werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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