Drucksache - 1170/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV eine Liste der dringendsten Sanierungsbedarfe der Sanitäranlagen an den Schulen vorzulegen und darzustellen, in welcher Reihenfolge diese abgearbeitet werden soll.
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Ausgangslage und der Sanierungsstau insofern nicht problematisch, da es sich bei den in der Auflistung genannten Sanitäranlagen nicht um dringend kurzfristig sanierungsbedürftige Objekte handelt, sondern um die Benennung von noch zu sanierenden Objekten.
Das Bezirksamt weist noch einmal darauf hin, dass die Durchführung von baulichen Maßnahmen eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung des Fachbereichs Hochbau voraussetzt. Wie sich diese in zukünftigen Haushaltsjahren darstellt und entwickelt, kann nicht abgeschätzt werden. Mehr Personalressourcen bedeuten aber natürlich auch immer die Möglichkeit, im Haushaltsjahr mehr Maßnahmen durchführen zu können.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Fachbereich Hochbau immer nur eine eingeschränkte Prognose abgeben kann, wann bereits sanierte Sanitäranlagen aus baufachlicher Sicht wieder sanierungsbedürftig werden. Dabei ist zu bedenken, dass Objekte immer häufiger z. B. aufgrund zunehmender Vandalismusschäden sanierungsbedürftig werden. Hier kann keine Voraussicht erfolgen und gegebenenfalls kann es somit zur Verschiebung von bestehenden Prioritäten kommen.
Bei Schulen und Sportanlagen besteht grundsätzlich die Problematik, dass im laufenden Betrieb immer nur kleine Bauabschnitte realisiert werden können, um die Beeinträchtigungen für den Schulalltag und die Sportnutzung so geringfügig wie möglich zu halten. Auch der Zeitraum von 6 Wochen Sommerferien ist für eine Strangsanierung in der Regel zu kurz.
Der Bezirk ist im Frühjahr 2015 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft aufgefordert worden, eine Übersicht zum Sanierungsbedarf der Sanitäranlagen auszufüllen. Hierbei wird seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft festgestellt, dass das Ziel ist, das Ende 2017 möglichst alle
Sanitäranlagen in den Schulen in einem akzeptablen Zustand aufweisen. Dem vorausgegangen war ein Bericht an das Abgeordnetenhaus zur Schriftlichen Anfrage 17/13099 und daraufhin eine Vorlage an den Hauptausschuss, welche Schulen einen sanitären Sanierungsbedarf in künftigen Haushaltsjahren aufweisen.
Anlage 1: die für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erstellte Liste
Hinweis: Die Spalte „Sanierung offen“ bedeutet, dass in den genannten Schulen voraussichtlich eine Sanierungsnotwendigkeit bestünde.
Anlage 2: Im Rahmen der zusätzlichen Mittel für die Sanitäranlagensanierung 2015 (BaföG-Mittel) hat der Bezirk Maßnahmen genehmigt bekommen.
Anlage 3: Im Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms 2015 hat der Bezirk Maßnahmen genehmigt bekommen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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