Drucksache - 1125/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. März 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit Durchgangsverkehre durch die Eosanderstraße, die Brauhofstraße, die Lohmeyerstraße und das Charlottenburger Ufer vermieden werden können.
Der BVV ist bis zum 31.05.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Maßgeblich für die Verkehrsbelastung dieses Bereiches ist der insbesondere in den Spitzenzeiten aus dem Tegeler Weg über den Luisenplatz in das Charlottenburger Ufer ausweichende Kraftverkehr. Von diesem Verkehr gehe jedoch nach Überprüfung durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) vor Ort keine erhöhte Unfallgefahr aus, was auch seitens der Polizei unter Bezugnahme auf die Unfalllage bestätigt wird. Da Beschränkungen des Fließverkehrs immer eine Gefahrenlage erfordern, die Maßnahmen aufgrund der Besonderheit örtlicher Umstände auch erforderlich machen, wird ein Abbiegeverbot vom Luisenplatz in das Charlottenburger Ufer nicht durch die VLB angeordnet werden. Isolierte bezirkliche Maßnahmen im Straßennebennetz bedürften in diesem Bereich aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Hauptstraßennetz wiederum der Zustimmung der VLB und kommen daher nicht in Betracht.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |