Drucksache - 1125/4  

 
 
Betreff: Durchgangsverkehr vermeiden 1 - Lohmeyerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.01.2015 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
24.02.2015 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2015 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. März 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit Durchgangsverkehre durch die Eosanderstraße, die Brauhofstraße, die Lohmeyerstraße und das Charlottenburger Ufer vermieden werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Maßgeblich für die Verkehrsbelastung dieses Bereiches ist der insbesondere in den Spitzenzeiten aus dem Tegeler Weg über den Luisenplatz in das Charlottenburger Ufer ausweichende Kraftverkehr. Von diesem Verkehr gehe jedoch nach Überprüfung durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) vor Ort keine erhöhte Unfallgefahr aus, was auch seitens der Polizei unter Bezugnahme auf die Unfalllage bestätigt wird. Da Beschränkungen des Fließverkehrs immer eine Gefahrenlage erfordern, die Maßnahmen aufgrund der Besonderheit örtlicher Umstände auch erforderlich machen, wird ein Abbiegeverbot vom Luisenplatz in das Charlottenburger Ufer nicht durch die VLB angeordnet werden. Isolierte bezirkliche Maßnahmen im Straßennebennetz bedürften in diesem Bereich aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Hauptstraßennetz wiederum der Zustimmung der VLB und kommen daher nicht in Betracht.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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