Drucksache - 0975/4  

 
 
Betreff: Qualitätsanforderungen an einen freien Träger zur Betreibung einer Bibliothek
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
03.07.2014 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
05.11.2014 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
03.12.2014 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
07.01.2015 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
04.02.2015 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
06.01.2016 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
03.02.2016 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Antrag zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor einer geplanten vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm und einem freien Träger zur Betreibung einer Stadtteilbibliothek die Prüfung folgender Kriterien vorzunehmen und das Ergebnis der Prüfung der BVV zur Beratung vorzulegen:

 

  1. Um was für einen freien Träger handelt es sich (z.B. Verein, Stiftung)?
  2. Welcher Thematik widmete er sich bisher bzw. wo lagen bisher seine Aktivitäten?
  3. Wie finanziert er sich?
  4. Hat er Eigenkapital?
  5. Wer war bisher mit welchen Aufgaben betraut?
  6. Welche Zahl von (Zeit-)Kräften beschäftigte er bisher?
  7. Zahlt er Sozialabgaben?
  8. Über welche technische Kompetenz verfügt er?
  9. War er bisher ein bibliotheksaffiner Träger?
  10. Welche Kenntnisse kann er von der Berliner Bibliothekslandschaft belegen?
  11. Was qualifiziert ihn aus Sicht des Bezirksamtes für die Übernahme und das Betreiben einer Bibliothek?
  12. Ist der freie Träger bereit sich der Kontrolle durch das Bezirksamt zu unterstellen?

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2014 zu berichten.


 

 
 

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