Drucksache - 0923/4
Perspektive für junge erwachsene Flüchtlinge
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen darüber zu informieren und dafür einzusetzen, dass ein Berufsvorbereitungs- und Ausbildungsangebot für Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind, eingerichtet wird, bzw. bestehende Angebote für diese Zielgruppe geöffnet werden.
Das Bezirksamt wird außerdem gebeten, dies mit den im Bezirk ansässigen Einrichtungen der Flüchtlingsunterkünfte abzustimmen, um einerseits Bedarfe zu planen und die Informationen möglichst zeitnah weitergeben zu können.
Das Bezirksamt hat der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit Schreiben vom 02.07.2014 das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung vorgetragen. Trotz mehrfacher Nachfragen liegt von dort noch keine Stellungnahme vor.
Das Anliegen der Abstimmung von Bedarfen mit den Flüchtlingsunterkünften im Bezirk wurde ebenfalls mit Schreiben vom 02.07.2014 an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) herangetragen. Das LAGeSo ist verantwortlich für den Betrieb der Unterkünfte und führt alle Verhandlungen mit den Betreibern der Einrichtungen. Das LAGeSo hat mit Schreiben vom 18.07.2014 dazu mitgeteilt:
"Über das Vorhaben im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Ihre Nachfrage zum Bedarf sowie zu den bestehenden Bildungsangeboten für junge erwachsene Flüchtlinge, freue ich mich sehr und beantworte nachfolgend gerne Ihre Fragen.
Zunächst lässt sich in jedem Fall ein Bedarf an entsprechenden Bildungsangeboten für diesen Personenkreis feststellen, so auch die überwiegende Rückmeldung der Flüchtlingseinrichtungen.
Es gibt auch bereits Angebote dieser Art, eine Information und Beratung hierzu ist aber in der Regel dezentral organisiert. Nachfolgend sind einige Bildungsangebote sowie entsprechende Beratungsstellen aufgelistet.
In den Flüchtlingsunterkünften gibt es Ansprechpartner_innen, die über entsprechende Angebote informieren und den Kontakt herstellen können. In der Regel sind die Einrichtungen auch sehr gut über die bezirkliche Trägerlandschaft, also auch Bildungsträger, informiert und pflegen den Kontakt.
Die einschlägig ausgerichteten Bildungsangebote definieren eigenständig die Zugangsvoraussetzungen zum jeweiligen Angebot. So gibt es Angebote speziell für Frauen oder aber ethnisch kulturell ausgerichtet. Die Teilnahme hieran und eine spätere Arbeitserlaubnis sind dann abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und diesem Grund nicht pauschal zu beantworten.
In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es zur Zeit die folgenden Einrichtungen:
DIMO Wehner Brandenburgische Straße 74 10713 Berlin Frau Wehner: 861 61 01
AWO Kaiserdamm 3 14057 Berlin Herr Nadolny: 322 10 11
PeWoBe Rognitzstraße 8 14057 Berlin Frau Möbius: 330 07 684
GIERSO Soorstraße 83 14050 Berlin Frau Murray: 809 26 680
Beratungsstellen zu Bildungsfragen
BBZ Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten
Deutsch Arabisches Zentrum für Bildung und Integration
KUB Kontakt und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.v Bildungsträger:
Projekt PBF Berufsorientierung für Flüchtlingsfrauen
ZFM Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste http://www.migrationsdienste.org/angebote/qualifizierung.html
Stadtteilverein Tiergarten http://www.stadtteilverein.eu/lokaler-bildungsverbund.htmI
Das Bezirksamt hat damit alle seine vorhandenen Möglichkeiten für eine Beförderung des Themas der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung von erwachsenen Flüchtlingen ausgeschöpft. Die soziale und berufliche Beratung von jungen Flüchtlingen gehört nicht zu den Aufgaben der Sozialdienste des Bezirksamtes. Bis zu einer Anerkennung im Asylverfahren obliegt die Beratung den Sozialdiensten in den Flüchtlingsunterkünften und es bestehen dezentrale Beratungsmöglichkeiten bei den genannten Beratungsstellen für Bildungsfragen. Sobald eine Anerkennung im Asylverfahren vorliegt, werden die Beratungsdienste des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Von dort stehen auch umfassende Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Das von der BVV angesprochene grundsätzliche Problem fehlender Angebote für Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind, resultiert aus den Regelungen des geltenden Asylverfahrensgesetzes. Dort ist im § 61 ausdrücklich ein Arbeitsverbot festgelegt. Solange Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden, also bis zur Anerkennung als politischer Flüchtling, stehen die Beratungsangebote des Jobcenters nach dem SGB II nicht zur Verfügung. Es kann nach Einschätzung des Bezirksamtes nicht gelingen, diese auf der Ebene des Bundes bewusst festgelegte gesetzliche Regelung auf lokaler Ebene zu umgehen. Alle bildungspolitischen Ausweichlösungen auf der Ebene des Landes Berlin bleiben immer nur eine kleinteilige Alternative für Einzelfälle. Bildungsberatung außerhalb der Schulen und des Jobcenters ist keine Aufgabe des Bezirksamtes und es stehen dafür keine spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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