Drucksache - 0874/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, schon rechtzeitig vor der Eingabemaske für die Terminvergabe sowie über die Bestätigungsmail den Kundinnen und Kunden deutlich zu machen, an welchen Standorten des Bürgeramtes nur eine Zahlung mit EC-Karte möglich ist.
Der BVV ist bis zum 31.08.2014 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet: Nachdem sich das Bezirksamt mit negativem Prüfergebnis an das ITDZ gewandt hatte, wurde im Mai 2014 der Staatssekretär für Inneres und Sport gebeten, sich mit dem Anliegen der BVV zu befassen. Dieser teilte darauf hin mit, dass ab der 26. Kalenderwoche sowohl auf der Buchungsbestätigung als auch auf der Buchungsmail ein Hinweis auf die Zahlungsart vermerkt ist. Für die unbaren Standorte wird beispielsweise der Zahlungshinweis "Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.(keine Barzahlung)" vermerkt. Auch über die telefonische Terminvereinbarung per 115 wird die Information über die Zahlungsart den Terminkunden genannt.
Ebenso ist auf der bezirklichen Bürgeramtsinternetseite des jeweiligen Standortes ein Hinweis zur Zahlungsart angebracht.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Carsten Engelmann Dagmar König stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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