Drucksache - 0857/4  

 
 
Betreff: Erhalt der haushaltsnahen Altglas-Abholung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Drews/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2014 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beratung
11.03.2014 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.03.2014 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV beschließt:

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin sowohl bei der zuständigen Senatsverwaltung als auch bei den Recycling- und Abholfirmen (Duales System Deutschland [DSD]) dafür einzusetzen, dass das bisherige Sammeln in Altglastonnen im Holsystem direkt am Haus erhalten bleibt.

 

Der BVV ist bis zum 30. Mai 2014 zu berichten.

 

 

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat bereits im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz über den Sachverhalt berichtet. Folgendes ist zu ergänzen:

 

1)  Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Bereits vor dem BVV-Beschluss hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sich an den für Umwelt zuständigen Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und diesen um Unterstützung gebeten. Die Antwort v. 24.02.2014 hat folgenden Wortlaut:

 

"Herr Staatssekretär Gaebler hat mich um Beantwortung Ihres Schreibens gebeten. Einleitend möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen den rechtlichen Rahmen für die Altglassammlung und -verwertung zu schildern.

 

Mit der Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 wurde diese Aufgabe vollständig privatisiert und auf das "Duale System Deutschland" sowie inzwischen neun weitere sog. Systembetreiber übertragen. Die Verpackungsverordnung stellt es ihnen frei, die Sammlung als Bringsystem, als Holsystem oder in Kombination beider Modelle zu organisieren. Weder kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verpflichtende Anweisungen erteilen, noch hat das Land die Möglichkeit, abweichende oder eigenständige rechtliche Regelungen zu treffen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann lediglich auf dem Verhandlungswege auf die Systembetreiber einwirken. Das ist auch geschehen.

 

Die Ausschreibung der Leistungen zur Sammlung von Altglas erfolgt in Drei-Jahres-Zeiträumen. Berlin ist in vier Ausschreibungsgebiete eingeteilt. Anlass der Änderungen im Erfassungssystem für die 2013 anstehende Ausschreibung für zwei (darunter war auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) der vier Gebiete war, dass die Glasindustrie in Deutschland auf die schlechte Qualität der Berliner Sammelmengen hingewiesen hatte. Das Sammelgemisch des Altglases aus dem Berliner Holsystem sei im Vergleich zur bundesweit und übrigens auch in den weniger dicht besiedelten Berliner Stadtteilen üblichen Sammlung in Containern (Iglus) deutlich schlechter, was die Verwertbarkeit des Berliner Altglases insgesamt stark gefährde. Letztendlich entspräche es nicht dem Recyclinggedanken, Wertstoffe so zu sammeln, dass sie aufgrund eines zu hohen Anteils an Fremdstoffen für hochwertige Verwertungsverfahren von vornherein unbrauchbar wären und auf Deponien verbracht werden müssten.

 

 

In der Sondersitzung der Bezirksstadträte Anfang des letzten Jahres wurde durch einen Vertreter der Betreiber des dualen Systems auf diese Problematik hingewiesen. In der Aussprache wurde aus den Reihen der Bezirksstadträte bestätigt, dass Mieter alles in alle Müllbehälter entsorgen würden. Weder Informationen der Mieter noch die Umlegung der Kosten für durchgeführte Sonderentsorgungen würden zu einer grundsätzlichen Verhaltensänderung führen.

 

Die seit Jahren breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zur getrennten Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen, Kampagnen zur Verbesserung der Sammelqualität speziell für Altglas und gezielte Ansprache der Hausverwaltungen, Hausmeister und Serviceunternehmen sowie Berliner Bürger und Bürgerinnen haben im Vorfeld nicht ausgereicht, die Qualität des gesammelten Altglases zu verbessern.

 

Das für die Ausschreibung verantwortliche "Duale System" hatte weitreichende Veränderungen für die neuen Ausschreibungen vorgesehen. Ungeachtet dessen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Forderung von Glasindustrie und Systembetreibern, die Altglassammlung in ganz Berlin zügig und generell auf das "Bringsystem", also die Containersammlung umzustellen, nicht entsprochen.

 

Daher wurde in einem schwierigen Abstimmungsprozess zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und betroffenen Wirtschaftsvertretern, auch mit dem Ziel des weitest möglichen Erhalts des bürgerfreundlichen Holsystems, ein Maßnahmepaket erarbeitet, das an verschiedenen Punkten von der Erfassung bis zur Verwertung für die Verbesserung der Scherbenqualität greifen soll.

 

Im Hinblick auf die die Bürgerinnen und Bürger betreffenden Änderungen in der Glassammlung sind auf die teilweise Entfernung von haushaltsnahen Erfassungsbehältern für Altglas auf eins (Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick) der zwei Ausschreibungsgebiete als ein Pilotprojekt begrenzt worden. Anders als in Berlin erfolgt ansonsten deutschlandweit die Altglassammlung aus Haushalten generell in Sammelcontainern auf dem Straßenland oder auf Recyclinghöfen (Bringsystem). Das gilt auch für alle Großstädte und übrigens auch für die weniger dicht bebauten Gebiete in Berlin. Die Entfernung bei einer bundesweiten Bandbreite von bis zu 1000 m beträgt beispielsweise in Hamburg 350 m und in Mündchen 450 m. Nachdem vom ausschreibungsführenden Systembetreiber zunächst ein Radius von 500 m gefordert worden war, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine geringere Entfernung von rd. 300 m verhandelt. Außerdem sollen die verbliebenen haushaltsnahen Sammelbehälter für Glas inzwischen mit Einwurföffnungen und in vier Postleitzahlengebieten der o. g. Bezirke mit Schließvorrichtungen ausgestattet sein. Der Modellversuch ist somit ausdrücklich nicht auf eine Reduzierung des Holsystems beschränkt.

 

Ein vereidigter Sachverständiger prüft im Jahr 2014, ob und in welchem Maße diese Änderungen zu einer eindeutig nachweisbaren, erheblichen und nachhaltigen Verbesserung der Altglasqualität führen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird keiner weiteren Reduzierung des Holsystems zustimmen, bevor nicht belastbare Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen.

 

Falls durch die erweiterte Iglusammlung und die abschließbaren Behälter diese Ergebnisse nicht erreicht werden oder die Glassammlungsmengen unvertretbar zurückgehen, werde ich die Systembetreiber auffordern, zum früheren Erfassungssystem zurückzukehren.

 

Zusammenfassend bleibt es Zielsetzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, auf die Systembetreiber dahingehend einzuwirken, das haushaltsnahe Glaserfassungssystem so weit wie möglich zu erhalten.

 

 

Als Ansprechpartnerin in meinem Haus steht für Bürgeranfragen zum Thema Altglasentsorgung Frau Busch unter der E-Mail-Adresse heike.busch@senstadtum.berlin.de oder der Telefonnummer 9025 2219 zur Verfügung.

 

Wegen der immer wieder geäußerten Kritik an der Stellplatzsauberkeit möchte ich darum bitten, dass der Bezirk in gegebenen Fällen die mit der Stellplatzreinigung beauftragte BSR unverzüglich auf Verschmutzungen aufmerksam macht."

 

 

 

2)  Beschluss des Abgeordnetenhauses

 

Am 20.03.2014 hat das Abgeordnetenhaus den Antrag "Bewährte Berliner Altglassammlung sichern: Hoftonnen stadtweit erhalten, Sammelqualität verbessern, Öffentlichkeitsarbeit verstärken" beschlossen (Drucksache 17/1536 in Anlage).

 

Schwerpunkte der Forderungen an den Senat waren:

 

    • Erhalt und Optimierung der haushaltsnahen Altglassammlung;
    • Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten und Steigerung der Sammelmengen;
    • Nachbesserung des Abstimmungsvertrages zwischen den dualen Systemen und dem Land Berlin hinsichtlich der flächendeckenden Erfassung von Verkaufsverpackungen (VerpackV §6 Abs.5).
    • Kurzfristige Wiederaufstellung der abgezogenen Altglastonnen in den drei Bezirken; in allen anderen Bezirken ist die haushaltsnahe Altglassammlung beizubehalten;
    • Intensive Begleitung des mit dem DSD vereinbarten Gutachtens zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Altglassammlung.

 

Dabei sind die im Beschluss festgelegten Fragestellungen zu untersuchen und die aufgeführten Verbesserungen und Vorgaben zur Qualitätserhöhung des Altglases umzusetzen.

 

 

 

3)  Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an das

    Abgeordnetenhaus

 

Mit Datum v. 30.04.2014 liegt eine Mitteilung zur Kenntnisnahme (Drs. 17/1622) vor. Diese führt im wesentlichen aus, dass mittlerweile ein Gutachten durch den Systembetreiber (Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland) vergeben worden ist und listet detailliert die Gutachteninhalte auf. Bei einem ersten Arbeitsgespräch in der o. g. Senatsverwaltung mit dem Gutachter am 16.04.2014 lagen nach der Vorlage noch keine "dauerhaft belastbaren Ergebnisse vor". Die Vorlage enthält keine Ausführungen zu der Entwicklung in unserem Bezirk.

 

Anfang 2015 ist dem Abgeordnetenhaus nach Abschluss des Gutachtens über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu berichten

 

 

 

Das Bezirksamt wird weiter über die aktuelle Entwicklung um zuständigen Ausschuss berichten und bittet die Vorlage als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 

 

 


 

 
 

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