Drucksache - 0743/4  

 
 
Betreff: Lastenfahrräder für den Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
20.11.2013 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2013 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit Lastenräder bei der eigenen Fahrzeugflotte zum Einsatz kommen und gegebenenfalls herkömmliche Fahrzeuge ersetzen können.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2014 zu berichten."

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Lastenräder können je nach Modell Ladungen bis zu 250 kg Gewicht und 1,5 m³ Volumen transportieren oder als kleinere und schnellere Modelle für leichtere Transporte dienen. In anderen Kommunen werden Lastenräder bereits erfolgreich z.B. in Garten- und Grünflächenämtern eingesetzt. Nach einer ersten Einschätzung betragen die Kosten für die Beschaffung eines Lastenfahrrades ca. 3.500 Euro, hinzu kommen Folgekosten wie Wartung und Unterbringung. Eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz wäre allerdings grundsätzlich die Akzeptanz bei den Nutzern/innen (Fahrbereitschaft). Dies wäre mit den Beschäftigtenvertretungen unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten zu diskutieren.

 

Der VCD (Verkehrsclub Deutschland e.V.) empfiehlt die Prüfung eines möglichen Einsatzes anhand folgender Ziele:

 

-          Die Gesamtkosten für den bezirklichen Fuhrpark sollen bei gleichbleibender Leistungsfähigkeit sinken bzw. zumindest nicht steigen.

-          Lärm- und Schadstoffemissionen sowie Flächenverbrauch sollen sinken.

-          Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Fahrzeuge gern und sicher fahren und gesundheitlich davon profitieren.

-          Der Bezirk soll von einer öffentlich wahrnehmbaren Vorreiterrolle in Sachen nachhaltiger urbaner Mobilität profitieren.

 

Der VCD empfiehlt eine aktive Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Analyse des bestehenden Fuhrparks, der unterschiedlichen Einsatzzwecke bzw. -intensitäten, Transportgüter, Strecken und Routen und deren Abgleich mit Potentialen unterschiedlicher moderner (E-)Lastenräder, um besonders prädestinierte Bereiche für den Einsatz von Lastenfahrrädern festzustellen.

 

Der Wunsch der BVV nach der Umsetzung von Lastenfahrrädern wurde abteilungsübergreifend geprüft. Die Abteilungen teilen hierzu mit:

 

Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien

 

Anfang des Jahres fand seitens der Verwaltung und den Projektmanagern des VCD ein Gespräch statt. Vorrangig wurden dabei  die Einsatzmöglichkeiten für den Bereich des Fuhrparks der SE FM analysiert. Als Ergebnis wurde übereinstimmend festgestellt, dass der Einsatz von Lastenfahrrädern als Ersatz für die Fahrzeuge der SE FM nicht geeignet ist. Die SE FM verfügt über 2 Nutzfahrzeuge (Transporter) für Umzüge, Möbeltransporte, Materialtransporte (z.B. Papierpaletten) sowie Aktentransport (Posttouren) u.a. zwischen den Dienstgebäuden. Aufgrund der Art und des Umfanges des Transportgutes, der Terminvorgaben aber auch aus arbeitsschutz- und verkehrsrechtlichen Gründen (Einhaltung der zul. Nutzlast/ Ladungssicherung) ist der Einsatz von Lastenfahrrädern nicht möglich.

 

Soziales und Gesundheit

 

Im Gesundheitsamt wird der Dienstwagen für Kriseneinsätze nach dem PsychKG benötigt und ist täglich für die Dienstfahrten des Bereiches Infektions- und Katastrophenschutz sowie umweltbezogener Gesundheitsschutz im Einsatz. Auch im Amt für Soziales (Fachbereich 4- Soziale Wohnhilfe) gibt es ein Dienstfahrzeug. Dieses wird u.a. für Transporte eingesetzt, die sich im Zusammenhang mit Klienten und den bezirklichen Einrichtungen und im Rahmen von Katastrophenschutz ergeben. In der Regel werden große und schwere Lasten transportiert, so dass der Einsatz eines Lastenfahrrades nicht in Betracht kommt.

 

Personal und Finanzen

Fehlanzeige

 

Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten

 

Neben den Kraftfahrzeugen nutzt das Ordnungsamt bereits vier Dienstfahrräder. Eine Nutzung von Lastenfahrrädern ist nicht angezeigt, da Lastentransporte in der Regel nur bei der Durchführung von Ersatzvornahmen in Form von Sicherstellungen erfolgen und Lastenfahrräder, beispielsweise bei der Sicherstellung von Wahlplakaten, dabei ungeeignet sind. Auch im Fachbereich Vermessung des Stadtentwicklungsamtes kommen Kfz zum Einsatz, Lastenfahrräder wären für den Transport der zur Vermessung notwendigen Geräte ungeeignet. Im Bereich des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes sind regelmäßig schwere und großvolumige Transportlasten zu bewältigen, für die die Nutzung von Lastenfahrrädern nicht in Frage kommt.

 

Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt

 

Die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt sieht keine Einsatzmöglichkeit für Lastenfahrräder.

 

 

Im Bereich des Sportamtes kommt lediglich ein Vivaro Kleintransporter zum Einsatz, der aufgrund der häufig schweren und/oder sperrigen Transportgegenstände sowie der über den ganzen Bezirk verteilten öffentlichen Sportanlagen nicht durch Lastenfahrräder ersetzt werden kann. Das Jugendamt verfügt über keine Fahrzeugflotte, insofern wird keine Einsatzmöglichkeit für Lastenfahrräder gesehen. Im Bereich des Umwelt- und Naturschutzamtes sind bereits 4 Fahrräder vorhanden, die nicht durch Lastenfahrräder ersetzt werden müssen.

 

 

Die rechtliche Betrachtung ergab, dass der Arbeitgeber/Dienstherr gegenüber seinen Beschäftigten auch den Einsatz von Arbeitsmitteln vorschreiben kann. Jedoch bildet das Führen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren die Grundlage für eine entsprechende tarifliche Eingruppierung, was bei einer Umsetzung des Beschlusses zu Problemen hinsichtlich einer möglichen Herabgruppierung führen würde.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die negative Prüfung zur Kenntnis zur nehmen und den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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