Drucksache - 0736/4  

 
 
Betreff: Ehrenamtsarbeit der Seniorenvertretung mit Auslagenpauschale anerkennen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Wittke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.11.2013 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2013 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Ehrenamtsarbeit der Seniorenvertretung mit Auslagenpauschale anerkennen

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.12.2013 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Mitglieder der Seniorenvertretung eine Auslagenpauschale vergleichbar den Bestimmungen für Ehrenamtsarbeit erhalten können.

 

Der BVV ist bis zum 31.3.2014 zu berichten.


Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Es existiert keine Rechtsgrundlage, wonach das Bezirksamt eine Aufwandsentschädigung an die Mitglieder der Seniorenvertretung vergleichbar der den beim Bezirksamt ehrenamtlich Tätigen, zahlen kann.

 

Die Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im Sozialen Bereich (VV EaD) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen, regelt die Aufwandsentschädigung für die beim Bezirksamt ehrenamtlich tätigen Personen.

Die Mitglieder Seniorenvertretung sind nicht ehrenamtlich für das Bezirksamt tätig, sondern eine Interessenvertretung für Charlottenburg - Wilmersdorfer Seniorinnen und Senioren. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ihres Handelns ist das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin, was aber leider die vereinzelt auftretende Problematik von Entschädigungen und sonstiger finanzieller Unterstützungen für die Seniorenvertretungen in den Bezirken, nicht regelt.

In unserem Bezirk erhält die Seniorenvertretung daher eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 2900? im Jahr. Ob und inwieweit sich die Mitglieder ihren Aufwand aus diesem Betragerstatten lassen, liegt im Ermessen der Mitglieder der Seniorenvertretung.

Daneben wird die Seniorenvertretung mit einem Büro, Sitzungsräumen für Veranstaltungen, Büromaterialien und regelmäßigem Verwaltungshandeln durch die Abteilung Soziales und Gesundheit in nicht unerheblichem Maß unterstützt, was zusätzlich den laufenden Kostenaufwand der Mitglieder in vertretbaren Grenzen hält.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                    Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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