Drucksache - 0723/4  

 
 
Betreff: Wohnungstauschbörse im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Gusy/Wieland 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
16.10.2013 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

2

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Wohnungstauschbörse für Mieter/-innen eingerichtet werden kann, die nicht bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften eine Wohnung haben.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu berichten."

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Der Wunsch der BVV, eine Wohnungstauschbörse für Mieter/innen auf der bezirklichen Internetseite einzurichten, wurde umfassend und abteilungsübergreifend geprüft, kann aus den folgenden Gründen jedoch nicht umgesetzt werden:

 

Die Einrichtung einer automatisierten Wohnungstauschbörse ist mit den technischen Möglichkeiten von Imperia auf der Website des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf nicht möglich. Die Betreuung einer manuell angebotenen Wohnungstauschbörse würde einen nicht realisierbaren personellen Aufwand bedeuten. Es ist nicht möglich, den Wohnungsanbietern einen freien Zugang zur bezirklichen Website zu ermöglichen, denn dies würde erhebliche Kosten bezüglich der Einrichtung und Pflege der entsprechenden Technik bedeuten.

 

Neben der reinen technischen Umsetzungsproblematik gibt es jedoch auch rechtliche Überlegungen, die der Einrichtung entgegen stehen, denn auf das Zustandekommen und die Modalitäten eines Wohnungstausches hätte das Bezirksamt keinerlei Einfluss. Es liegt allein in der Entscheidung der betroffenen Vermieter, ob und zu welchen Bedingungen sie zu einem Mietvertragsabschluss mit dem als "Tauschpartner" vorgeschlagenen neuen Mieter bereit sind. Die Situation ist daher nicht mit dem Einfluss einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft auf einen Wohnungstausch innerhalb der Mieterschaft vergleichbar. Zudem dient gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus eine optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Wohnungen gleichzeitig öffentlichen Interessen. Somit wäre eine Wohnungstauschbörse wie von der Bezirksverordnetenversammlung gewünscht, lediglich eine Art "Schwarzes Brett", für deren Inhalte der Bezirk keine Verantwortung übernehmen kann, da u.a. die Seriosität der Angebote nicht überprüft werden kann.

 

Zudem stellt sich die Frage, ob diese Wohnungstauschbörse ausschließlich den bezirklichen Wohnungsmarkt betreffen soll oder ob auf bezirklicher Ebene berlinweit Wohnungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen. Auch wäre politisch zu Bedenken, dass eine solche Wohnungstauschbörse eine Bevorzugung von Berliner Mietern gegenüber "Neu-Berlinern" darstellen würde.

 

Dem Bezirksamt stehen neben den technischen und rechtlichen Aspekten auch nicht die personellen Ressourcen zur Verfügung, eine Wohnungstauschbörse einzurichten. Darüber hinaus bestehen bereits vielfältige Angebote, z.B. Tagespresse, Wohnungsbaugesellschaften, Ebay-Kleinanzeigen, Immowelt, Tauschwohnung.com etc., so dass auch in Hinsicht des Subsidiaritätsprinzips und im Hinblick auf die fehlenden Personalressourcen eine Einrichtung einer solchen Tauschbörse nicht möglich ist.

 

Eine Überprüfung der Förderprogramme LSK (Lokales Soziales Kapital), PEB (Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung) sowie WDM (Wirtschaftsdienliche Maßnahmen) ergab, dass mit der Wohnungstauschbörse keine Beschäftigungsaspekte zu verzeichnen sind, die eine Förderung rechtfertigen könnten. Auch ist keine nachhaltige Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft durch Maßnahmen, die den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen beinhalten, als Förderkriterium des WDM-Programmes, erkennbar.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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