Drucksache - 0615/4  

 
 
Betreff: JobCenter - Veröffentlichung von Telefonnummern und eMail-Adressen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Piraten/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Pabst/Dr.Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2013 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
30.05.2013 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt     
22.08.2013 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Kunden des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf die personenbezogene Diensttelefonnummer (Durchwahl) und Mailadresse des/der zuständigen Sachbearbeiters/-bearbeiterin auf den Bescheiden, Einladungen oder sonstiger Korrespondenz angegeben wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2013 zu berichten.

 

Begründung:

Das Verwaltungsgericht Leipzig (Az. 5 K 981/11) hat am 10.01.2013 entschieden, dass den Bürgerinnen und Bürger ein umfassender Informationsanspruch gegen die Verwaltung besteht, soweit keine Sicherheits- oder Datenschutzgründe dagegen sprechen.

Die Entscheidung ist auf JobCenter in Bundesländern anwendbar, in denen es ein Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt. Das ist in Berlin der Fall. Die Diensttelefonnummern einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz der einzelnen Verwaltungsmitarbeiter.

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen