Drucksache - 0588/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

Mündliche Anfrage

 

1. Mündliche Anfrage              Susanne Klose

              CDU-Fraktion

              Brunnen am Rüdesheimer Platz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Stellen die am Brunnen am Rüdesheimer Platz aufgetretenen Schäden eine unmittelbare Gefährdung dar, so dass eine Sperrung der Anlage zu befürchten ist und welche Gegenmaßnahmen trifft das Bezirksamt?
 

2.     Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt bezüglich einer umfassenden Restaurierung und gibt es ein Erhaltungskonzept?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Gröhler.

 

2. Mündliche Anfrage              Dr. Christiane Timper

              SPD-Fraktion

              Zukunft des Schoeler-Schlösschens I

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welche Nutzungskonzepte verfolgt das Bezirksamt mit dem Schoeler-Schlösschen, dem ältesten erhaltenen Haus im Ortsteil Wilmersdorf?
 

2.     Welche Gespräche wurden hierzu mit wem geführt, seit bekannt ist, dass die Stiftung Denkmalschutz Berlin die einst vertraglich vereinbarten Maßnahmen nicht mehr stemmen kann?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Gröhler.

 

3. Mündliche Anfrage              Dr. Petra Vandrey

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Bürgerbeteiligung beim Bezirkshalt

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.           Wie sieht die Zeitschiene für die Aufstellung des Bezirkshaushalts  2014/15 aus?

 

2.           In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ist innerhalb des Haushaltsaufstellungsverfahrens eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn Bezirksbürgermeister Naumann.

 

4. Mündliche Anfrage              Gerlinde Behrendt

              Piraten-Fraktion

              Kündigung Atelierräume

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Steht das Bezirksamt noch zu der Antwort des Baustadtrats auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.01.2013, nach der das Fortbestehen der 26 Ateliers im Haus Sigmaringer Str. 1 bis zum Jahr 2018 gesichert ist?
 

2.     Wie erklärt das Bezirksamt nun die Meldung aus dem Tagesspiegel vom 8. April, dass das Bezirksamt über eine Kündigung der Atelierräume nachdenkt, um die Räume selbst zu nutzen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Gröhler.

 

5. Mündliche Anfrage              Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              Elterngeldstelle wieder öffnen!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welche strukturellen Änderungen hat die Stadträtin in der Elterngeldstelle vorgenommen?
 

2.     Wann ist durch die Änderungen in der Elterngeldstelle wieder mit Sprechzeiten zu rechnen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Frau BzStRin Jantzen.

 

6. Mündliche Anfrage              Holger Wuttig

              SPD-Fraktion

              Zukunft des Schoeler-Schlösschens II

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welche nachvollziehbaren Verwaltungsakte wurden bisher unternommen, die fehlenden Mittel (Höhe?) zur Fertigstellung der Sanierung zu akquirieren?
 

2.     Welche laufenden Kosten verursacht das leer stehende und nicht vollständig sanierte Gebäude für den Bezirk im Monat?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1)

Das Bezirksamt hat keine Verwaltungsakte in diesem Zusammenhang erlassen. Wie im Ausschuss kontinuierlich berichtet, hat es bisher zwei Gespräche mit dem für Kultur zuständigen Staatssekretär gegeben.

 

zu 2)

Die Bewirtschaftungskosten werden seit Dezember 2012 vom Bezirksamt getragen.

 

Da die Abrechnungen teils jährlich erfolgen, kann die Beantwortung zurzeit nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

7. Mündliche Anfrage              Alexander Kaas Elias

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Überprüfung der Krankschreibungen von

              Erwerbslosen-Genaralverdacht statt begründete

              Einzelfallprüfung?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie bewertet das Bezirksamt die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, verstärkt (kurze) Krankschreibungen von Erwerblosen zu überprüfen?
 

2.     Wie wird diese Anordnung im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf umgesetzt?
 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

zu 1.

Die rechtliche Grundlage für die Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit findet sich im Sozialgesetzbuch II im Paragraphen 56. Dort ist im ersten Absatz geregelt:

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit

1.                  eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2.                  spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

 

Entsprechend der Intention des Gesetzes, das oft mit dem Schlagwort „Fördern und Fordern“ beschrieben wurde, ist seit dem 1.1.2009 im Gesetz die Möglichkeit zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen eingefügt worden.

 

Seitdem enthält das Gesetz auch im Abschnitt zwei dieses Paragraphen einen Absatz, der Regelungen für die Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen enthält. Dort heißt es:

 

Die Bundesagentur erstattet den Krankenkassen die Kosten für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nach Absatz 1 Satz 5. Die Bundesagentur und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbaren das Nähere über das Verfahren und die Höhe der Kostenerstattung; der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen ist zu beteiligen. In der Vereinbarung kann auch eine pauschale Abgeltung der Kosten geregelt werden.

 

Die Umsetzung einer Beauftragung des MDK im Einzelfall scheiterte bisher jedoch an der fehlenden Definition der Arbeitsunfähigkeit für SGB II-Leistungsbezieher. Nachdem entsprechende Arbeits­unfähigkeitskriterien nunmehr festgelegt wurden, trat die Vereinbarung zum „Verfahren zur Klärung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen“ am 01.04.2013 in Kraft.

 

Da es sich bei der Überprüfung keinesfalls um einen Generalverdacht sondern ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung handelt, sieht das Bezirksamt hier keine grundsätzliche Veränderung in der Anwendung des Sozialgesetzbuches II. Insgesamt gehört dieser Teil des Sozialgesetzbuches zum Aufgabenbereich der Arbeitsvermittlung und damit zu der fachaufsichtlichen Verantwortung des Bundes und nicht zu den Aufgaben des kommunalen Trägers.

 

Zu 2.

Das Verfahren zur Klärung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen nach § 56 SGB II, wird entsprechend der Fachlichen Hinweise zu § 56 der Bundesagentur für Arbeit in Teambesprechungen besprochen. Die Fachlichen Hinweise sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

 

Um zu gewährleisten, dass die eingehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) durch die Integrations­fachkräfte (IFK) geprüft werden können, müssen die AUB ab sofort der IFK zur Kenntnis weitergeleitet werden.

 

o   Die Eingangszonen leiten ab sofort alle AUB an die IFK weiter.

Die IFK prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einschaltung des MDK vorliegen.

 

Die eingeleiteten Prüffälle werden von den zuständigen Teamleiterinnen und Teamleitern der Arbeitsvermittlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert, an den MDK gesandt und in eine Liste eingetragen.

 

Konkrete Erfahrungen mit der Umsetzung der Vereinbarung zum „Verfahren zur Klärung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen“ liegen noch nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

 

 

8. Mündliche Anfrage              Stefan Häntsch

              CDU-Fraktion

              Wiederherstellung Mittelstreifen Hohenzollerndamm

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Ist der Mittelstreifen des Hohenzollerndamms nach den Arbeiten am U-Bahntunnel inzwischen fertig hergestellt und vom Bezirksamt abgenommen?
 

      2. a Falls ja, warum wurden anders als im BVV-Fachausschuss zu Beginn der
             BVG-Bauarbeiten mitgeteilt keine Sträucher gepflanzt?
 

      2. b Falls nein, wann erfolgen die Anpflanzungen?

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Ja, die Arbeiten auf dem Hohenzollerndamm zwischen Uhlandstraße und Düsseldorfer Straße sind am 8. November 2012 vom Bezirksamt abgenommen worden.

 

zu 2 a.

Der Fachbereich Grünflächen hat die notwendigen Ersatzleistungen erhalten. Witterungsbedingt können die Strauchpflanzen erst in der nächsten Pflanzperiode im Herbst 2013 realisiert werden.

 

zu 2 b.

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

9. Mündliche Anfrage              Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Bezirkliche Maßnahmen gegen Drogen und

              sonstige Süchte

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welche Maßnahmen zur Verringerung von Drogen- und sonstigem Suchtkonsum werden wie vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt?

2.     Wie und wo werden Suchtkranke und deren Angehörige aus unserem Bezirk beraten bzw. therapiert und wer finanziert die Beratung und Therapie?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu 1.

Das Bezirksamt verweist auf die Kleine Anfrage Nr. 0134/4 des Bezirksverordneten Wolfgang Tillinger, SPD-Fraktion vom 15.10.2012 zum Thema Wie weiter mit dem Drogenproblem II.

 

Das Bezirksamt berichtet zu dieser Anfrage über ihre Planung und Umsetzung der Drogenpolitik. Aufgeführt werden hier u. a. auch Maßnahmen zur Verringerung des Drogen- und Suchtkonsums und eingegangene Kooperationsvereinbarungen sind erläutert.

 

Die Verringerung von Drogen- und Suchtkonsum ist eine ressortübergreifende Aufgabe.

Zur Bekämpfung insbesondere des illegalen Drogenkonsums im öffentlichen Bereich verweist das Bezirksamt auf die Kleine Anfrage Nr. 0119/4 des Bezirksverordneten Wolfgang Tillinger, SPD-Fraktion vom 29.08.2012 zum Thema „Wie weiter mit dem Drogenproblem I“

 

Das Bezirksamt führt Maßnahmen auf, die Erleichterung und Hilfen sowohl für die Drogenkonsumenten als auch für die Bevölkerung der betroffenen Örtlichkeiten dienen.

 

Im Rahmen der Suchthilfe / -prävention gibt es wie in allen Bezirken entsprechende Organisationstrukturen, wie Netzwerke, Arbeitskreise und entsprechende Aktionen.  Gerade um frühzeitig Suchtprävention wirken lassen zu können sind gemeinsame Aktionen zwischen einzeln Einrichtungen notwendig. Es wird auf die gut funktionierende Netzwerkarbeit  zwischen den im Bezirk vertretenen Trägern der Sucht- und Drogenhilfe den verschiedenen Ressorts der Bildung, Jugend und Sport sowie der Polizei und der Fachstelle für Suchtprävention hingewiesen. Im Rahmen der Suchtprävention zeigt sich die gute Vernetzung in der Umsetzung der hier im Bezirk stattfindenden Aktionen zur Berliner Gemeinschaftskampagne Na klarunabhängig von Alkohol und anderen Suchtmitteln. Darüber hinaus beteiligt sich der Bezirk am Landesprogramm Berlin qualmfrei.

 

Zu 2.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gibt regelmäßig in Kooperation mit der Landesstelle Berlin für Suchtfragen e. V. die Broschüre Sucht Drogen Rat & Hilfeein Wegweiser in der Suchthilfe & Suchtprävention heraus. Online sind die Adressen auch bei der genannten Landesstelle aktualisiert nachzuschlagen.

 

Auf der bezirklichen Internetseite der Planungs- und Koordinierungsstelle sind weitere Informationen und Angebote im Bereich Sucht und Drogen für die unterschiedlichsten Zielgruppen aufgeführt. Für die schnelle Hilfe liegt die Suchtkarte mit Adressen zur Suchtprävention / -beratung für Charlottenburg-Wilmersdorfer Bürgerinnen und Bürger in allen öffentlichen Einrichtungen

 

Ratsuchende, Suchtkranke, Angehörige suchen in der Regel eine entsprechende Beratungstelle auf. Nach Klärung des Bedarfs wird über die Beratungsstelle ggf. eine Maßnahme vermittelt oder eine Therapie eingeleitet. Die Finanzierung erfolgt nach Abklärung über die gesetzlichen Kostenträger, wie Krankenkassen, Rententräger oder u. U. durch die öffentliche Hand.

 

Zur Finanzierung der Arbeit der Sucht- und Beratungsstellen verweist das Bezirksamt nochmals auf die Kleine Anfrage  Nr. 0134/4.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

10. Mündliche Anfrage              Dr. Petra Vandrey

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Naturnaher Teufelsberg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.           Was ist der Sachstand beim Teufelsberg und wie ist die Haltung des Bezirks dazu?

 

2.           Ist das Bezirksamt darüber informiert, dass inzwischen auch die direkt am Teufelsberg gelegene Siedlung Heerstraße in Form des dortigen Siedlungsvereins dem Aktionsbündnis beigetreten ist und dessen Ziel einer möglichst naturnahen Nutzung unterstützt; gibt es aktuelle Kontakte des Bezirksamtes zum Aktionsbündnis Teufelsberg?

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Nach wie vor ist der Sachstand unverändert, d. h. es liegen keine abgestimmten Pläne der Eigentümergemeinschaft über die konkrete Weiterentwicklung des Areals vor. Das Bezirksamt hält eine Entwicklung für notwendig, planungsrechtlich handelt es sich jedoch um Wald.

 

Zu 2.

Zu beiden Teilfragen lautet die Antwort: Ja.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

11. Mündliche Anfrage              Christel Dittner

              SPD-Fraktion

              Projekt: Demenzfreundliche Kommune

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welches sind die Einrichtungen, die Schutzräume für Menschen mit Demenz anbieten, die orientierungslos in Obhut genommen worden sind?
 

2.     Wie werden diese Einrichtungen  einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht, so dass  neben der Polizei auch aufmerksame Mitbürgerinnen und Mitbürger tätig werden können?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es derzeit folgende Einrichtungen, die sog. Schutzräume anbieten:

 

Gemeindepsychiatrischer Verbund und Altenhilfe (GPVA) – Barbara von Rente-Fink Haus Bundesallee 33, 10717Berlin

 

Vivantes-Forum für Senioren GmbH, Haus Jungfernheide

Schweiggerweg 2-12, 13627 Berlin

 

Gerontopsychiatrisches Zentrum Lyckallee GmbH

Lyckallee 6, 14055 Berlin

 

Katharinenhof City West

Schlüterstraße 62, 10625 Berlin

 

Herthasee Seniorenzentrum - Grunewald Seniorenpflege GmbH

Delbrückstraße 4a, 14193 Berlin

 

Zu 2. 

Das Projekt Schutzraum basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Gerontopsychiatrisch geriatrischen Verbund Charlottenburg-Wilmersdorf e.V., der Polizei (Dir 2)  und der Abteilung Soziales und Gesundheit des Bezirksamtes.

Ziel ist, ältere Bürgerinnen und Bürger, die im Bezirk orientierungslos angetroffen werden und offensichtlich an Demenz erkrankt sind, durch die Polizei in die am Projekt beteiligten Pflegeeinrichtungen zu bringen. Dort können sie, bis Identität bzw. Wohnort ermittelt und weitere Hilfen organisiert sind, adäquat versorgt werden.

Aufgabe der Polizei ist es, Identität und Wohnort dieser Personen herauszufinden, um sie in die Obhut von Angehörigen oder anderweitige Betreuung zu geben. Das ist nicht immer gleich und ohne weiteres möglich. Der in der Regel dann notwendig werdende Aufenthalt auf der Polizeiwache, ist für alle Beteiligten nicht die optimale Lösung.

Diese, gerade für ältere Menschen sehr belastende Situation, galt es zu verbessern.

Die Zuführung orientierungslos angetroffener älterer Menschen zu den Schutzräumen obliegt einzig und allein der Polizei.

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die einen älteren, verwirrten Menschen antreffen, müssen ggf. die Polizei verständigen, die dann nach Einschätzung der Lage tätig werden wird und ggf. den nächst gelegenen Schutzraum anfährt.

Insofern ist das Projekt zwar öffentlich bekannt gegeben, aber nicht im Sinne der Anfrage beworben worden.

Öffentliche Hinweise auf die Einrichtungen sind aus dem genannten Grund nicht angebracht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

12. Mündliche Anfrage              Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Barrierefreiheit

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welche Fördermittel wurden in welcher Höhe 2012 in Charlottenburg-Wilmersdorf in baulichen Veränderungen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingesetzt?
 

2.     Wie viele Betreuer-/innen in Charlottenburg-Wilmersdorf haben an Sozial-pädagogischen Qualifizierungsmöglichkeiten für inklusive Jugendarbeit teilgenommen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

In Jugendfreizeiteinrichtungen wurden keine Fördermittel genutzt. Zu den Jugendfreizeiteinrichtungen aller Träger im Bezirk kann mitgeteilt werden, dass sieben (von 21) Jugendfreizeiteinrichtungen barrierefrei sind, davon eine allerdings lediglich im Erdgeschoss. Vier weitere Einrichtungen sind zwar auch für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich, verfügen aber über keine behindertengerechte Toilette. Informationen zur landesweiten Situation können der landesweiten Situation können der Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) Inklusion in Jugendfreizeiteinrichtungenvom 14.03.2013 - Drucksache 17/11581 entnommen werden entnommen werden

(http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11581.pdf).

 

In den Schulen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf und damit auch in den Schulhorten wurde bei allen größeren baulichen Maßnahmen der letzten Jahre in Schulgebäuden gemeinsam mit der für das Bauen zuständigen Abteilung geprüft, ob eine Herstellung von Barrierefreiheit ganz oder teilweise baufachlich möglich gemacht werden kann. Barrierefreiheit wurde grundsätzlich bei allen Schulerweiterungsmaßnahmen hergestellt, die mit Mitteln aus dem Grundschul-Ganztags-Programm und dem Konjunkturprogramm II realisiert wurden. So wurden z.B. Teppichböden verlegt, Treppenlifte eingebaut, Sanitärbereiche umgebaut.

 

Zu 2.:

An unmittelbaren Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema „Inklusive Jugendarbeit“ – eingegrenzt auf die Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen – hat nach Auskunft der Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft bisher kein/e Mitarbeiter/in teilgenommen.

 

Integration in früheren Zeiten und Inklusion heute spielt jedoch in der Sozialarbeiter/innen- und der Erzieher/innen/ausbildung eine wichtige Rolle spielt, so dass bereits über die Ausbildung der Mitarbeiter/innen in den Jugendfreizeiteinrichtungen Kenntnisse zu diesem Thema eingebracht werden. Auch in der AG gem. § 78 Jugendarbeit war Inklusive Jugendarbeit Thema.

 

Da einige Jugendfreizeiteinrichtungen bereits inklusiv arbeiten, spielen auch die auf anderen Wegen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine große Rolle. Eine Mitarbeiterin von Tandem BQG weist z.B. darauf hin, dass Inklusion bei ihrem Träger in den verschiedenen Fachteams, an denen sie verpflichtend teilnehmen, immer ein Thema ist. Die Bereichsleitungen, die entsprechend geschult sind, dienen als Multiplikator/inn/en zum Thema Inklusion.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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