Drucksache - 0486/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2013 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n

Mündliche Anfrage

 

1. Mündliche Anfrage              Paul-Georg Garmer

              CDU-Fraktion             

              Einschränkung der direkten Demokratie

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)     Trifft es zu, dass das Kollegialorgan Bezirksamt die Organisatoren des Bürgerbegehrens zur Rettung von Oeynhausen verpflichtet hat, dass auf der Unterschriftenliste der Hinweis stehen muss, für eine Umsetzung des Bürgerbegehrens sei kein Geld im Haushalt vorgesehen, falls ja, was ist hierfür die Rechtsgrundlage?
 

2)     Da der Bürgerentscheid die Qualität eines BVV-Beschlusses hätte: Ist für jeden BVV-Beschluss eine Haushaltsvorsorge getroffen und kann das Bezirksamt verstehen, dass dieses Vorgehen des Bezirksamt als Einschränkung der direkten Demokratie verstanden wird?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.

 

2. Mündliche Anfrage              Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Beschlagnahmter Wohnraum

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Hat das Bezirksamt, wie am 21.12.2012 in der Tagespresse angekündigt, Gebäude oder Wohnraum beschlagnahmt und für wie viele Menschen ohne Unterkunft ist so eine Schlafstelle bzw. Unterkunft in Charlottenburg-Wilmersdorf geschaffen worden?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

3. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Aktuelle Situation im BAföG-Amt Charlottenburg-

              Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie läuft aktuell der Betrieb im BAföG-Amt Charlottenburg-Wilmersdorf, nachdem die Antragsteller/innen das Amt wieder für  die Sprechstunden aufsuchen oder telefonisch anfragen können?
 

1.     a) Wie bereitet sich das Bezirksamt auf den Beginn des neuen Semesters und Schuljahres 2013 und die dadurch bedingte mögliche Antragswelle vor?
 

1.     b) Hält es das Bezirksamt für sinnvoll, sich kritischen Nachfragen zur Schließung des BAföG-Amtes und den Folgen für Schüler/innen und Studierende nicht zu stellen, wenn Medien und/oder Betroffene wissen wollen, wie den Betroffenen in Notsituationen rasch zu geholfen werden kann?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

4. Mündliche Anfrage              Albrecht Förschler

              CDU-Fraktion

              Jugendförderung zur Disposition?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welche Überlegungen haben die zuständige Stadträtin dazu veranlasst, die Arbeit des Jugendclubs Heckerdamm in bezirklicher Trägerschaft aufgeben zu wollen?

 

2.     Wie gedenkt das Bezirksamt zu verhindern, dass bei einer Übertragung des Jugendclubs die Angebotspalette ähnlich ausgedünnt wird wie bei den letzten drei Übertragungen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Förschler,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Grund für Überlegungen zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf Andere ist schon seit Jahren der politisch gewollte Personalabbau in der öffentlichen Verwaltung. Konkret in der aktuellen Situation geht es um die vom Abgeordnetenhaus für die Jahre 2012 – 2016 beschlossene Vorgabe für weitere Personalkürzungen für die Bezirke auf insgesamt 20.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

 

Das Bezirksamt hat ein Abbauerfordernis von 138,4 VZÄ (siehe Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion am 15.11.2012 durch den Bezirksbürgermeister). Davon entfallen auf die Abteilung Jugend 28, 52 VZÄ, auf das Jugendamt 19,28 VZÄ.

 

Da die Vorgabe besteht, ausschließlich freie oder freiwerdende Stellen wegfallen zu lassen und es sich dabei überwiegend um Stellen im Sozialdienst handelt, gilt es zur Vermeidung einer ernsthaften Gefährdung durch Lücken in der Aufgabenwahrnehmung im Kinderschutz auch im Jugendamt konkrete Überlegungen anzustellen, weitere Aufgaben des Jugendamtes auf Übertragbarkeit zu überprüfen.

 

Wie im JHA am 10.01.2013 bereits berichtet geht es dabei nicht ausschließlich um eine Übertragung von weiteren Jugendfreizeiteinrichtungen, aber ggf. auch. Auf dem Prüfstand stehen – wie in den anderen Bezirken auch - nahezu alle Bereiche des Jugendamtes (Beistandschaften, Vormundschaften, Jugendhilfe im Strafverfahren, Pflegekinderdienst u.a.). Inhaltlich wird sich die Prüfung insbesondere auch auf rechtliche, fachliche und finanzielle Aspekte beziehen.

In den weiteren Diskussionen ist aber auch zu beachten, dass bei der Abgabe von Aufgaben an Dritte neue Schnittstellen und die Gefahr von Informationsverlusten entstehen. Die Erfahrungen mit Übertragungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die entsprechen-den Stellenanteile nicht 1:1 einzusparen sind, da es einen erhöhten Koordinations-, Vernetzungs-, Abstimmungs- und Controllingaufwand gibt. Zur Aufrechterhaltung der Angebote der Jugendförderung wird es darauf ankommen, die Mittel für ausreichend Personal bei einer evtl. Übertragung zu sichern, insbesondere die notwendige Umwandlung von Personal- in Sachmittel.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

5. Mündliche Anfrage              Annegret Hansen

              SPD-Fraktion

              Ausstellung Berliner Tatorte im Rathaus

              Charlottenburg zeigen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Aus welchem Grund kann die Ausstellung Berliner Tatorte nicht im Zeitraum Januar/ Februar 2013, der nach der ersten Verschiebung im Jahr 2012 zugesagt wurde, im Rathaus Charlottenburg stattfinden?
 

2.     Welche Ausstellungen wurden stattdessen geplant, und bringen diese dem Bezirk ggf. eine finanzielle Einnahme, die eine Bereitstellung der Ausstellungsflächen durch die Abteilung Bürgerdienste rechtfertigt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

6. Mündliche Anfrage              Jenny Wieland

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Umzug des JobCenter

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Ich frage das Bezirksamt, wann mit dem Umzug des JobCenters aus der Bundesallee in die Immobilie Darwinstr./Ecke Quedlinburger Str. zu rechnen ist, und wenn dem Bezirksamt kein Termin bekannt sein sollte, woran das liegt und ob sich das Bezirksamt hier für die baldige Veröffentlichung eines verbindlichen Umzugstermins einsetzen wird?

 

2.     Ich frage das Bezirksamt weiterhin, wie die Erreichbarkeit des neuen Standorts mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet wird, ob es diese als ausreichend erachtet und ob es sich ggf. gegenüber der BVG für eine Verbesserung der örtlichen Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln einsetzen wird?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

7. Mündliche Anfrage              Manuel Hercygier

              CDU-Fraktion

              Rechtssicherheit der vom Stadtrat geplanten

              Befreiungsentscheidung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie beurteilt das Bezirksamt die Rechtssicherheit einer möglichen Befreiungsentscheidung zur Bebauung von Teilflächen der Kleingartenkolonie Oeynhausen?
 

2.     Was wäre die Konsequenz, wenn eine mögliche Befreiungsentscheidung vom Verwaltungsgericht gekippt werden würde?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

8. Mündliche Anfrage              Carolina Böhm

              SPD-Fraktion

              Ausführungsvorschriften zur Gewährung von

              Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und

              36 SGB XII (AV Wohnen)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Welche Änderungen gibt es in der Anwendung der im Betreff genannten AV bei  der Berücksichtigung von Kinderzahl, Kindesalter und Kindesgeschlecht?
 

2.     Wie groß ist ein eventueller Ermessensspielraum?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. und 2.

Die AV Wohnen befindet sich noch im Abstimmungsprozess im Rat der Bürgermeister. Bei den vorliegenden Unterlagen handelt es sich dementsprechend um einen Entwurf.

 

Unter Punkt 3.6 wird bei Ausübung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern die Möglichkeit eröffnet, einen erhöten Bedarf bei den Kosten der Unterkunft und der Heizung anzuerkennen. Es handelt sich dabei dann um eine temporäreBedarfsgemeinschaft während der Ausübung des Umgangsrechtes. Es sind damit die entsprechenden Richtwerte für die Besonderheit des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie z.B. Häufigkeit und Dauer des Aufenthalts der besuchenden Kinder, ebenso kann das Alter, Anzahl und das Geschlecht bei der Beurteilung eine Rolle spielen, ob die Kinder beispielsweise gemeinsam in einem Zimmer übernachten können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

Bezirksstadtrat

 

9. Mündliche Anfrage              Ansgar Gusy,

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Stadtteilmanagement Charlottenburg-Nord

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Ist das Interessensbekundungsverfahren für das Stadtteilmanagement Charlottenburg-Nord abgeschlossen?
 

1.     a)  Wie viele Bewerbungen gab es und nach welchen Kriterien wurden diese bewertet?
 

1.     b)  Wer hat den Zuschlag bekommen und wann nimmt der Träger die Arbeit auf?

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

 

1.               Ist das Interessenbekundungsverfahren für das Stadtteilmanagement Charlottenburg-Nord abgeschlossen?

 

Ja. Eingangsfrist für Bewerbungen war der 17. Dezember 2012.

 

1. a              Wieviele Bewerbungen gab es und nach welchen Kriterien wurden diese bewertet?

 

Es gab vier Bewerbungen. Folgende Kriterien bildeten die Schwerpunkte bei der Bewertung:

 

?      Konzept zur Aktivierung von ehrenschaftlichem Engagement

o     Nennung von Handlungsschwerpunkten sowie plausiblen Maßnahmen zu deren Umsetzung

?      Erfahrungen insbesondere in den Bereichen

o     Quartiers- bzw. Stadtteilmanagement

o     Aufbau von Nachbarschaftstreffs

o     Aktivierung der Bevölkerung

o     Förderkulisse Soziale Stadt

?      Personaleinsatz vor Ort (qualitativ und quantitativ)

 

1. b              Wer hat den Zuschlag bekommen und wann nimmt der Träger die Arbeit auf?

 

Der Zuschlag wurde dem Stadtteilverein Tiergarten e. V. erteilt, der in der 4. Kalenderwoche 2013 seine Arbeit im Stadtteilbüro vor Ort aufnehmen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

10. Mündliche Anfrage              Marion-Ise Halten-Bartels

              CDU-Fraktion

              Tierschutz auf dem Weihnachtsmarkt

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Zu welchen Bedingungen hat das Bezirksamt die Genehmigung erteilt, auf dem sogenannten Weihnachtsmarkt in der Wilmersdorfer Straße Tiere (Esel) ganztägig in einem Verschlag herumstehen bzw. herumlaufen zu lassen?
 

2.     Hat das Bezirksamt seine (hoffentlich ausgesprochenen) Auflagen kontrolliert und/oder sichergestellt, dass die Tiere artgerecht bzw. unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes gehalten werden?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Die Pferdehaltung auf dem Weihnachtsmarkt Wilmersdorfer Straße wurde am 28. November 2012 und am 20. Dezember 2012 durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes tierschutzrechtlich überprüft. Diese Ponyreitbahn ist regelmäßig auf dem Weihnachtsmarkt in der Wilmersdorfer Straße vorhanden und wurde auch in den vergangenen Jahren tierschutzrechtlich überprüft. Auf diesem Weihnachtsmarkt wurden noch nie Esel amtlich festgestellt.

 

Zu 2.

Den Hinweisen bei diesen amtlichen Kontrollen wurde vom Veranstalter umgehend nachgegangen. Es wurden keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen eingeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

11. Mündliche Anfrage              Gerhild Pinkvoß-Müller

              SPD-Fraktion

              Barrierefreie Verfügbarkeit von Dokumenten

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Wie hat das Bezirksamt auf das Angebot des DBSV e.V. mit Schreiben vom 17.08.2012 reagiert?
 

2.     Wie nimmt das Bezirksamt das Angebot zur Mitwirkung an konstruktiven Lösungen zur Sicherstellung barrierefreier Verfügbarkeit von Dokumenten wahr?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1.        Wie hat das Bezirksamt auf das Angebot des DBSV e.V. mit Schreiben vom 17.08.2012 reagiert?

Vom Grundsatz her erfolgt die Bereitstellung von Formularen über die Senatsverwaltung als einheitliches Verfahren für ganz Berlin. Da die Senatsverwaltung allerdings erklärt hat, dass sie derzeit keine Möglichkeit zur Publikation eines barrierefreien Dokumentes sieht, hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin das Schreiben des DBSV e.V. zum Anlass genommen, die dort angeregte Schaffung eines barrierefreien Angebotes für Lebensbescheinigungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPFlGG) unter Mitwirkung des Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Bezirkes auf der Internetplattform des Bezirks zu prüfen. Da das Verfahren nach dem LPflGG für 2012 bis zur Klärung aller Fragen jedoch weitgehend abgeschlossen war, wurden für 2012 keine barrierefreien Dateien erstellt.

 

Für 2013 wurde jedoch verabredet, eine entsprechende pdf-Datei auf den Internet-Seiten des Bezirksamtes zur Verfügung zu stellen.

 

2        Wie nimmt das Bezirksamt das Angebot zur Mitwirkung an konstruktiven Lösungen zur Sicherstellung barrierefreier Verfügbarkeit von Dokumenten wahr?

 

Der Fachbereich Soziales greift zur Bereitstellung barrierefreier Angebote auf die Mitarbeit des bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung zurück. Dort ist das technische und logistische Know-how angesiedelt, um Angebote im Rahmen des Internetauftritts des Bezirkes einzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

Bezirksstadtrat

 

 

12. Mündliche Anfrage              Ansgar Gusy

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Straßenbäume

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.     Was passierte mit den Bäumen Ruhlaer Straße/Ecke Hohenzollerndamm?
 

1.     a) Sind sie infolge einer Baumaßnahme gefällt worden?
 

1.     b) Wenn ja, wurde die Fällung genehmigt, wann ist mit Ersatz zu rechnen?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

zu 1.

Sie wurden mit Genehmigung des Fachbereiches Grünflächen und Landschaftsplanung gefällt.

 

Zu 1 a.

Ja. Zwei Bäume wurden zum Bau einer Tiefgarage in der Ruhlaer Straße und einer  Gehwegüberfahrt in der Marienbader Straße und zwei Bäume wurden wegen einer Überbauung des öffentlichen Straßenlands für Balkone für die Fällung freigegeben.

 

zu 1 b.

Ersatzbäume werden nach Ende der Baumaßnahme dann gepflanzt, wenn dies die Platzverhältnisse zulassen und die erforderlichen Freihalteflächen für Feuerwehrfahrzeuge festgelegt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

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BVV-017/3

Ausdruck vom: 15.01.2013

Seite:

 

 
 

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