Drucksache - 0474/4
Am 17.01.2013 von der Antragstellerin zurückgezogen!
Die BVV möge beschließen:
Für den Fall, dass das Bezirksamt mehrheitlich die Baulandausweisung für eine Teilbebauung der Kleingartenkolonie Oeynhausen anstrebt, ersucht die BVV das Bezirksamt, dieses nicht im Wege einer planungsrechtlichen Befreiung zu vollziehen, sondern eine korrekte Änderung des von der letzten BVV beschlossenen und laufenden Bebauungsplanverfahrens einzuleiten und dafür eine Veränderungssperre für die gesamte Fläche zu erlassen.
Begründung:
Vor dem Hintergrund eines laufenden B-Planverfahrens und jahrelanger politischer Beschlüsse, die allesamt und eindeutig in Richtung des Erhalts der bestehenden Nutzung (Dauerkleingärten) zielten, käme eine Baulandausweisung für die Hälfte der Kleingartenfläche im Wege einer planungsrechtlichen Befreiung einem unakzeptablen Aushebeln der politischen und gesellschaftlichen Beteiligungsrechte, die das Baugesetzbuch vorsieht, gleich.
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