Drucksache - 0428/4  

 
 
Betreff: Parkraum-Abzocke durch Herrn Baustadtrat Schulte!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Was hat den Stadtrat, gerade im Zusammenhang mit der Schließung einer Haushaltslücke, zu der Überlegung veranlasst, die Parkraumgebühren von zwei Euro die Stunde auf drei Euro die Stunde erhöhen zu wollen?
 

2.     Hat der Stadtrat eine Grenzpreisanalyse erhoben, um einschätzen zu können, welche Belastungen den Bürgern und Gewerbetreibenden zuzumuten sind und wie schätzt der Stadtrat das Risiko ein, dass durch die Erhöhung der Gebühren die tatsächlichen Einnahmen sinken?
 

3.     Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass das straßenverkehrsrechtliche Instrument der Parkraumbewirtschaftung nicht zu einem schnöden Geldbeschaffungsmittel wird?
 

4.     Beabsichtigt das Bezirksamt eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung um zukünftig weitere Haushaltslöcher zu stopfen?
 

5.     Welche flankierenden Maßnahmen unternimmt der Stadtrat, um die Zahlungsmoral der Falschparker zu erhöhen?

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, lieber Herr Sell,

 

ich zitiere zu Frage 1. den § 1 Abs. 1 Nr. 10 Parkgebührenordnung:

„Die Gebühren betragen in zentralen Geschäftsgebieten mit besonders hoher Parkraumnachfrage von Bewohnern, Händlern, Kunden, Lieferanten, Touristen und Gewerbetreibenden sowie gute Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln 75 Cent für die erste angefangene Viertelstunde, danach 5 Cent je angefangene weitere Minute.“

Handelt es sich bei der Tauentzienstraße und dem Kudamm um zentrale Geschäftsgebiete? Ja!. Gibt es dort eine besonders hohe Parkraumnachfrage? Ja! Gibt es in dem Bereich eine gute Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Ja!

Wer diese drei Fragen mit Ja beantworten muss, hat den genannten Paragraphen anzuwenden. Diese Position wurde vom zuständigen Ausschuss und dem Bezirksamt geteilt, insofern bin ich ganz froh, dass ich das nicht alleine entscheiden muss und das hier im Bezirk noch keine Diktatur in dieser Frage ausgerufen ist, wie es die Anfrage suggeriert. Insofern ein völlig demokratisch legitimierter Beschluss.

 

Zu 2.

Für eine Grenzpreisanalyse lässt die Parkgebührenordnung, wie eben gehört, keinen Raum. Es ist davon auszugehen, dass es zumindest anfänglich zu einer Verringerung der Zahlungsfälle kommen wird. Ein Einnahmerückgang ist jedoch nicht zu erwarten. Der Nichtzahlung von Parkgebühren wird durch eine konsequente Kontrolle der Parkraumzone inklusive Umsetzung von Fahrzeugen, die länger als drei Stunden ohne gültigen Parkschein parken, entgegengewirkt. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die im nächsten Jahr beabsichtigte Erhöhung, übrigens von der schwarz/gelben Bundesregierung, diese Abzocke der schwarz/gelben Bundesregierung, dass für Parken ohne gültigen Parkschein das einschlägige Verwarnungsgeld von fünf auf zehn Euro zu einer Erhöhung der Zahlungsmoral der Falschparkerinnen und Falschparker führen wird.

 

Zu 3.

Durch die Parkgebührenordnung, die die Zuordnung von Gebieten in Parkgebührenstufung an die Erfüllung hierfür vorgegebener Kriterien knüpft ist sichergestellt, dass das straßenverkehrsrechtliche und straßenpolitische Instrument der Parkraumbewirtschaftung nicht alleine als Geldbeschaffungsmittel verwand wird.

 

Zu 4.

Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete wird berlinweit durch den Masterplan Parken geprüft. Diese Prüfung erfolgt nicht mit der Zielrichtung, höhere Haushaltseinnahmen zu erzielen. Vielmehr ist die Motivation, ein sehr wirksames Instrument zu Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens weiterzuentwickeln. Und es gab da mal das Modell „Split 80/20“, da sind wir noch weit entfernt und wir sollten eigentlich immer noch versuchen, das zu erreichen.

 

Zu 5.

Die beschlossene Erhöhung der Parkraumbewirtschaftung wird durch konsequente Kontrolle der Parkraumzone, inklusive Umsetzung von Fahrzeugen, die länger als drei Stunden, ich wiederhole das noch mal, damit sich das auch jeder bewusst ist, das wir das dann auch vorhaben, ohne gültigen Parkschein begleitet. Aber,  und deswegen war die Frage ja, welche flankierenden Maßnahmen unternimmt der Stadtrat. Ich darf Ihnen verraten, dass diese Kontrollmaßnahmen nicht durch mich erfolgen, sondern durch das Ordnungsamt. Dankeschön.

 

 
 

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