Drucksache - 0416/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Großveranstaltungen mit Wirkung über den Bezirk hinaus die Veranstalterinnen und Veranstalter dazu anzuhalten, zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu schaffen, sollten die bestehenden Fahrradabstellanlagen für die Besucherinnen und Besucher der Großveranstaltung nicht ausreichen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind kleine Veranstaltungen, die allein die unmittelbare Nachbarschaft ansprechen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2013 zu berichten.
Begründung: Zu den im Bezirk regelmäßig stattfindenden Großveranstaltungen kommen immer mehr Besucherinnen und Besucher mit dem Fahrrad. Die Möglichkeiten hingegen, Fahrräder diebstahlsicher abzustellen und abzuschließen, sind eher begrenzt.
Die Stadt Salzburg hat während der Fußball-EM 2008 erstmalig mobile klappbare Fahrradständer aufgestellt (mehr unter http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/praxisbeispiele/anzeige.phtml?id=2110). Die Radständer tragen zum umweltfreundlichen Radverkehr bei und fördern den Umstieg auf das Fahrrad.
In Zukunft sollen auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Veranstalterinnen und Veranstalter solche mobilen Fahrradständer aufstellen und ihren Teil dazu beitragen, dass Radfahren in der Stadt attraktiver wird.
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