Drucksache - 0384/4  

 
 
Betreff: Erhaltung des Gaslichts in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohnerantrag 
Verfasser:Herr Neu/Herr Thaens/Frau Wienekamp 
Drucksache-Art:EinwohnerantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.10.2012 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf einen Zukunftsplan Gasbeleuchtung für Charlottenburg-Wilmersdorf hinzuwirken. Dieser definiert Bereiche, in denen mit Gas betriebene Straßenlaternen aller vorhandenen Typen aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege und der touristischen Attraktivität des Bezirks als Kulturgut flächig erhalten werden.

 

Um zu verhindern, dass durch bevorstehende Abrissaktivitäten vollendete Tatsachen geschaffen werden, die dem oben beschrieben Zukunftsplan entgegen stehen, ist vor allem in den nachfolgend aufgeführten Straßen ein sofortiger Abbau-Stopp zu erwirken:

Bismarckallee, Bleibtreustraße, Dernburgstraße, Giesebrechtstraße, Herbartstraße, Holtzendorffstraße, Johannaplatz, Kolberger Platz, Knobelsdorffstraße, Platanenallee, Preußenallee, Reichenhaller Straße, Rönnestraße, Rüdesheimer Platz, Rüdesheimer Straße, Suarezstraße, Windscheidstraße, Witzlebenstraße, Wundtstraße.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Mit Datum vom 9. Dezember 2012 hat der zuständige Staatssekretär Folgendes geantwortet:

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat eine lang anhaltende Diskussion aufgegriffen, die vom Abgeordnetenhaus und Senat lange und intensiv geführt wurde. Im Ergebnis wurde beschlossen, die Gasbeleuchtung aus Gründen der Energieeffizienz, der Kosteneinsparung und des Klimaschutzes auf elektrischen Betrieb umzustellen.

 

Entsprechend dem geltenden Senatsbeschluss vom 4. September 2007 wurde somit begonnen, die Gasreihenleuchten auf elektrische Beleuchtung umzustellen. Der diesbezügliche Auftrag wurde im Dezember 2011 erteilt. Ich sehe keinen Grund, entgegen dem bestehenden Senatsbeschluss zu handeln, zumal hierzu ein Eingriff in bestehende Verträge erforderlich wird.

 

Ein Baustopp für bereits beauftragte Umrüstungsgebiete wäre eine Vertragsverletzung, die zwingend zu einem Schadensersatzanspruch der beauftragten Firma führen würde.

 

Ihrem Schreiben konnte ich auch nicht entnehmen, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bereit ist, den entstehenden Schaden zu tragen. Zudem würde dem Land Berlin ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn weiterhin die Betriebskosten der Gasreihenleuchten über den vorgesehenen Zeitraum hinaus vergütet werden müssten. Auch diese Kosten in Höhe von ca. 500 EUR pro Jahr und Gasreihenleuchte wären zu tragen. Auf den höheren Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß der Gasbeleuchtung wäre ebenso hinzuweisen.

 

Ich kann daher einem Baustopp bei der Umrüstungsmaßnahme der Gasreihenleuchten nicht zustimmen.

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber darauf aufmerksam machen, dass der Gesamtvorgang mit dem Landesdenkmalamt (LDA) abgestimmt ist und der Erhalt von ca. 230 Gasreihenleuchten, u. a. in der Rüdesheimer Straße und am Rüdesheimer Platz, sowie in der Wundtstraße, der Dernburgstraße, der Herbartstraße und in Teilen der Sophie-Charlotte-Straße und Knobelsdorffstraße vereinbart wurde. Weitere Ausnahmen sind aus denkmalrechtlicher Sicht nicht vorgesehen und können auch nicht meine Zustimmung finden.

 

Wegen der Zukunft der Gasaufsatzleuchten und der Gashängeleuchten wird sich das Landesdenkmalamt demnächst mit den betroffenen Bezirken abstimmen. Hier sind auch Lösungen gefunden worden, die das äußere Erscheinungsbild er Laternen bei Elektrobetrieb erhalten. Diese sind bereits in Ihrem Bezirk in der Max-Eyth-Straße vor Ort in Betrieb zu besichtigen.

 

Der Zukunftsplan für die Gasbeleuchtung besteht in der Umstellung der Energieversorgung auf elektrischen Strom bei Beachtung und weitestgehendem Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes. Damit wird eine nachhaltige energieeffiziente, klimaschonende, kostengünstige und Stadtbild erhaltende Straßenbeleuchtung sichergestellt.

 

Alle Informationen zum Thema Gasleuchten, die auch erläutern, warum Senat und Abgeordnetenhaus sich zur Umstellung entschlossen haben, finden Sie sehr ausführlich auf unserer Internetseite.

 

Mit dieser Antwort wird deutlich, dass beim Senat keine Bereitschaft besteht, Änderungen im Vorgehen vorzunehmen und das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 
 

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