Drucksache - 0329/4  

 
 
Betreff: Online-Bewerbung - Keine Abkoppelung von Charlottenburg-Wilmersdorf!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Grüne 
Verfasser:Klose/Herz/Dr.Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
17.10.2012 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
13.11.2012 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2012 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 15.11.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sicherzustellen, dass auch der Bezirk Charlottenburg-Wil­mersdorf für die Besetzung von Stellen und Ausbildungsplätzen ein Onlinebewerbungsverfahren ermöglicht. Zu diesem Zweck soll sich auch Charlottenburg-Wilmersdorf der Nutzung der Software „Interamt“ anschließen, die vom Senat finanziert wird.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

a)  Stellenausschreibungen

Der Eingang elektronisch übermittelter Bewerbungen (z.B. an die im Internet auch hierfür veröffentlichte E-Mail-Adresse stellenwirtschaft@charlottenburg-wilmersdorf.de; Eingänge bei personalamt@charlottenburg-wilmersdorf.de werden umgehend dorthin weitergeleitet) wird schon jetzt zeitnah bestätigt.

 

Der Ausdruck dieser Unterlagen ist jedoch angesichts einer Fülle der damit verbundenen Verwaltungsvorgänge (z.B. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen) unerlässlich.

 

Eine Freigabe des Verfahrens „Interamt“ für sämtliche Bewerbungsverfahren (also über Ausbildungszwecke hinaus) ist hier zudem bisher unbekannt. Die rechtlichen Fragen (etwa, ob Bewerber/innen, die sich nicht über „Interamt“ bewerben, rechtsfehlerfrei vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden dürfen) sowie finanziellen und organisatorischen Folgen sind derzeit nicht abschätzbar.

 

b) Ausbildungsplätze

Einerseits liegen mittlerweile für das Ausbildungsjahr 2013  ca. 750 Bewerbungen  (Stand 31.12.2012) vor, die hier nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet wurden. Die Bewerber/innen haben bereits Eingangsbestätigungen erhalten.

Auch sind Schulungsveranstaltung zur Einrichtung und Bearbeitung der Software bereits im Oktober 2012 erfolgt. Auf der Ausbildungsleitersitzung vom 22.11.2012 wurde durch die Projektgruppe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport berichtet, dass sich die beabsichtigte Einführung des E-Recruiting­verfahrens unerwartet verschiebt. Der ursprünglich geplante Termin Herbst 2013 ist nicht haltbar; die Einführung wird sich um mindestens ein Jahr verzögern.

 

Andererseits ist die Nutzung von Interamt als Bewerber-Onlineverfahren zwar kostenlos, hierbei handelt es sich aber nur um eine Zwischennutzung für das kostenpflichtige E-Recrui­tingverfahren. Ab voraussichtlich 2014 werden hierfür Kosten in noch unbekannter Höhe entstehen, da der Verfahrensbetreiber noch nicht bekannt ist. Die bisher genannten Kosten belaufen sich bei durchschnittlich 1000 Bewerbungen auf voraussichtlich 38.400 Euro im Jahr 2014, für die ggf. im Doppel-Haushalt 2014/2015 entsprechende Vorsorge getroffen werden müsste.

 

Demgegenüber verursacht das bisherige Verfahren außer dem Personaleinsatz für die Testverfahren, der auch künftig erforderlich wäre, allerdings keine zusätzlichen Kosten.

 

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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