Drucksache - 0277/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. September 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Fahrradstraße Teufelsseechaussee durch geeignete Zusatzbeschilderung besser sichtbar zu machen und sich bei der Polizei für Geschwindigkeitskontrollen auf der Teufelsseestraße einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Teufelsseechaussee ist durch Verkehrszeichen als Fahrradstraße ausgewiesen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung dürfen alle Fahrzeuge (auch Radfahrende) nicht schneller als 30 km/h fahren. Die getroffene Anordnung ist eindeutig. Innerhalb der Fahrradstraße sind neun Verkehrszeichen mit dem Symbol „Fahrradstraße“ angeordnet, an insgesamt elf weiteren Stellen ist auf der Fahrbahn zusätzlich das Symbol „Fahrradstraße“ als Piktogramm aufgebracht.
Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Regelung sind nunmehr zusätzliche Verkehrszeichen Fahrradstraße angeordnet worden, so dass alle Verkehrsteilnehmende beim Verlassen der Parkplätze daran erinnert werden, dass sie auf eine Fahrradstraße fahren.
Zusätzlich werden Erklärungsschilder angebracht, die über die geltenden Regeln bei Fahrradstraßen informieren.
Sie haben folgenden Text:
Bitte beachten Sie:
? Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. ? Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt. ? Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. ? Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern. ? Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Die Polizei wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Teufelsseechaussee vorzunehmen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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