Drucksache - 0277/4  

 
 
Betreff: Teufelsseechaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Drews 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
13.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. September 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Fahrradstraße Teufelsseechaussee durch geeignete Zusatzbeschilderung besser sichtbar zu machen und sich bei der Polizei für Geschwindigkeitskontrollen auf der Teufelsseestraße einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Teufelsseechaussee ist durch Verkehrszeichen als Fahrradstraße ausgewiesen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung dürfen alle Fahrzeuge (auch Radfahrende) nicht schneller als 30 km/h fahren. Die getroffene Anordnung ist eindeutig. Innerhalb der Fahrradstraße sind neun Verkehrszeichen mit dem Symbol Fahrradstraßeangeordnet, an insgesamt elf weiteren Stellen ist auf der Fahrbahn zusätzlich das Symbol Fahrradstraßeals Piktogramm aufgebracht.

 

Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Regelung sind nunmehr zusätzliche Verkehrszeichen Fahrradstraße angeordnet worden, so dass alle Verkehrsteilnehmende beim Verlassen der Parkplätze daran erinnert werden, dass sie auf eine Fahrradstraße fahren.

 

Zusätzlich werden Erklärungsschilder angebracht, die über die geltenden Regeln bei Fahrradstraßen informieren.

 

Sie haben folgenden Text:

 

Bitte beachten Sie:

 

?      Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

?      Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

?      Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von       30 km/h fahren.

?      Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.

?      Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

 

Die Polizei wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Teufelsseechaussee vorzunehmen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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