Drucksache - 0272/4
Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 20.09.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die pauschale Vorgabe zur Reduzierung des Personalbestands der Bezirke zurückgewiesen wird. Die Bezirke haben in den vergangenen Haushaltsjahren bereits massiv Personal abbauen müssen. Sie können daher auf keine weiteren Beschäftigten verzichten, um die ihnen übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.
Das Bezirksamt soll bei den Verhandlungen mit den VertreterInnen der Senatsverwaltungen für Finanzen sowie Inneres und Sport auf eine aufgabengerechte Personalausstattung und eine gerechte Verteilung der Personalressourcen zwischen den Bezirken hinwirken. Sachfremde Wertungen der Landesebene, welcher Bestand an eigenen Kräften die Bezirke vorhalten sollen, sind abzulehnen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten, darüber hinaus im Rahmen der jährlichen Vorlagen über die Personalentwicklung.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die Richtlinien der Regierungspolitik des Berliner Senats für diese laufende Legislaturperiode sind für die Bezirke bindend. Dies gilt auch für darauf basierende Regelungen und deren Auswirkungen auf den Personalbestand.
Im Zusammenhang mit der politischen Setzung einer Zielzahl von 100.000 Vollzeit-Äquivalenten (VZÄ) im öffentlichen Dienst des Landes Berlin und deren Aufteilung auf die Hauptverwaltung (80.000) und die Bezirksverwaltung (20.000) kann sicher von einer rein politischen Festlegung gesprochen werden. Die Einschätzung, dass bei der Bestimmung dieser Verteilung jedenfalls keine für die kamerale oder kostenrechnerische Budgetgewinnung relevanten Größen einbezogen wurden, wird vom Bezirksamt bestätigt. Die Anzahl der Einwohner/innen eines Bezirks hat in den Modellen der Ermittlung der Zuweisungen für die Bezirke keine Bedeutung.
Die im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Modells zur Ermittlung der Abbau-Anteile für die einzelnen Bezirke betraute Arbeitsgruppe unter Führung der Senatsverwaltung für Finanzen war jedoch an diese politische Setzung gebunden. Die bezirklichen Vertreter in dieser Arbeitsgruppe (zunächst vier, später drei Bezirksbürgermeister und zwei fachkompetente Verwaltungsmitarbeiter) haben, unabhängig von der Wirkung innerhalb der einzelnen Modelle für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der in der Arbeitsgruppe nicht vertreten war, versucht, zuweisungsrelevante Komponenten einzubauen (Fremdvergabe, Stückzahlunterschiede). Grundsätzlich andere Herangehensweisen, etwa ein reiner KLR-Bezug (Jahresabschlussergebnisse), wurden/mussten von SenFin mit Hinweis auf den politischen Auftrag abgelehnt (werden). Für eine fachübergreifende Aufgabenanalyse und -kritik sowie eine entsprechende Entwicklungsprognose war die Arbeitsgruppe nicht aufgestellt, fehlte ihr das Mandat und die Zeit.
Bezüglich der konkreten Auswirkungen für den Bezirk ist derzeit folgendes festzuhalten:
Gänzlich unabhängig von der o.g. Problematik ist der Bezirk stärker denn je in der Verantwortung, die Instrumente einer gezielten Personalentwicklung einzusetzen und zu nutzen.
Dazu hat das Bezirksamt vereinbart, eine Arbeitsgruppe (AG) einzusetzen. Diese hat die Aufgabe, Überlegungen zu einem zentralisierten Personalmanagement anzustellen. Die AG erarbeitet derzeit im 2-Wochen-Rhythmus Prozessbeschreibungen zu den Kernarbeitsvorgängen.
Das Bezirksamt wird über die konkreten Ergebnisse der AG in den zuständigen Ausschüssen informieren.
Naumann Bezirksbürgermeister
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