Drucksache - 0272/4  

 
 
Betreff: Gerechte Verteilung der Personalressourcen statt weiterer Personalabbau in den Bezirken
neu: Aufgabengerechte Personalausstattung sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
11.09.2012 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 20.09.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die pauschale Vorgabe zur Reduzierung des Personalbestands der Bezirke zurückgewiesen wird. Die Bezirke haben in den vergangenen Haushaltsjahren bereits massiv Personal abbauen müssen. Sie können daher auf keine weiteren Beschäftigten verzichten, um die ihnen übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.

 

Das Bezirksamt soll bei den Verhandlungen mit den VertreterInnen der Senatsverwaltungen für Finanzen sowie Inneres und Sport auf eine aufgabengerechte Personalausstattung und eine gerechte Verteilung der Personalressourcen zwischen den Bezirken hinwirken. Sachfremde Wertungen der Landesebene, welcher Bestand an eigenen Kräften die Bezirke vorhalten sollen, sind abzulehnen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten, darüber hinaus im Rahmen der jährlichen Vorlagen über die Personalentwicklung.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Richtlinien der Regierungspolitik des Berliner Senats für diese laufende Legislaturperiode sind für die Bezirke bindend. Dies gilt auch für darauf basierende Regelungen und deren Auswirkungen auf den Personalbestand.

 

Im Zusammenhang mit der politischen Setzung einer Zielzahl von 100.000 Vollzeit-Äquivalenten (VZÄ) im öffentlichen Dienst des Landes Berlin und deren Aufteilung auf die Hauptverwaltung (80.000) und die Bezirksverwaltung (20.000) kann sicher von einer rein politischen Festlegung gesprochen werden. Die Einschätzung, dass bei der Bestimmung dieser Verteilung jedenfalls keine für die kamerale oder kostenrechnerische Budgetgewinnung relevanten Größen einbezogen wurden, wird vom Bezirksamt bestätigt. Die Anzahl der Einwohner/innen eines Bezirks hat in den Modellen der Ermittlung der Zuweisungen für die Bezirke keine Bedeutung.

 

Die im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Modells zur Ermittlung der Abbau-Anteile für die einzelnen Bezirke betraute Arbeitsgruppe unter Führung der Senatsverwaltung für Finanzen war jedoch an diese politische Setzung gebunden. Die bezirklichen Vertreter in dieser Arbeitsgruppe (zunächst vier, später drei  Bezirksbürgermeister und zwei fachkompetente Verwaltungsmitarbeiter) haben, unabhängig von der Wirkung innerhalb der einzelnen Modelle für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der in der Arbeitsgruppe nicht vertreten war, versucht, zuweisungsrelevante Komponenten einzubauen (Fremdvergabe, Stückzahlunterschiede). Grundsätzlich andere Herangehensweisen, etwa ein reiner KLR-Bezug (Jahresabschlussergebnisse), wurden/mussten von SenFin mit Hinweis auf den politischen Auftrag abgelehnt (werden). Für eine fachübergreifende Aufgabenanalyse und -kritik sowie eine entsprechende Entwicklungsprognose war die Arbeitsgruppe nicht aufgestellt, fehlte ihr das Mandat und die Zeit.

 

Bezüglich der konkreten Auswirkungen für den Bezirk ist derzeit folgendes festzuhalten:

 

  • der Abbau-Bedarf bis zum Ende der Legislaturperiode beläuft sich auf 73,4 VZÄ
  • mit dem zweiten Haushaltswirtschaftsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (2. HWR) sind erste konkrete Regelungen übermittelt worden. So tragen zum Abbau der VZÄ z.B. freiwerdende, nicht wieder besetzte Stellen seit Januar 2012, Beendigungen befristeter Beschäftigungsverhältnisse aber auch Ausgliederungen von Verwaltungseinheiten bei. Dem entgegen wirken wiederbesetzte Stellen, die am 31.12.2011 frei und besetzbar waren oder Rückkehrer aus dem Jobcenter nach Rücknahme ihrer Zuweisung (etwa aus medizinischen Gründen). Diese erhöhen den Abbaubedarf. Für den Bezirk bedeutete dies einen Aufwuchs von 65,0 VZÄ (alle durch Wiederbesetzungen). Aus dem ZeP (nach dessen Auflösung) versetzte Überhangkräfte bleiben der der Erreichung der bezirklichen Soll-Ausstattung und der Abbauvorgabe unberücksichtigt
  • am 29. Oktober ist SenFin um Mitzeichnung des Abbauplans für den Bezirk (über insgesamt 138,4 VZÄ) gebeten worden. Diese erfolgte am 09.11.2012. Nachdem die erwartete Zustimmung des Hauptausschusses am 21.11.2012 via Konsensliste nicht erfolgte, weil auf Antrag einer Fraktion die entsprechende Drucksache von der Konsensliste genommen wurde. In der Sitzung des Hauptausschusses am 12.12.2012 wurde der Abbauplan des Bezirks jedoch zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • die Darstellung der Realisierung der Abbaubedarfe je Haushaltsjahr ist zunächst ausschließlich über die altersbedingt Ausscheidenden erfolgt; strukturelle Überlegungen wird das BA im Frühjahr 2013 im Rahmen einer Klausurtagung anstellen
  • die pauschale Einsparvorgabe für Personal in der Berechnung des sog. Personalplafonds wird von 2% auf 1,3% für das Haushaltsjahr 2013 abgesenkt. Für das Haushaltsjahr 2012 ist das Verfahren noch geklärt
  • ab dem Haushaltsjahr 2014 wird auf Grundlage der vereinbarten Abbaupläne der Personalplafonds angepasst, wobei für das genaue Verfahren entweder das Aufstellungsrundschreiben 2014/2015 (im Dezember) oder das sog. Plafonds-Schreiben (im März 2013) abgewartet werden muss
  • zukünftig werden bei allen Vorlagen zu Auf- und Abschichtungssachverhalten VZÄ-Auswirkungen zu nennen sein
  • die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Verfassung von Berlin (VvB) wegen der Verpflichtung zur Aufstellung eines Ergänzungsplans für 2013 sind noch nicht bekannt und werden voraussichtlich mit dem Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2013 übermittelt.

 

Gänzlich unabhängig von der o.g. Problematik ist der Bezirk stärker denn je in der Verantwortung, die Instrumente einer gezielten Personalentwicklung einzusetzen und zu nutzen.

 

 

Dazu hat das Bezirksamt vereinbart, eine Arbeitsgruppe (AG) einzusetzen. Diese hat die Aufgabe, Überlegungen zu einem zentralisierten Personalmanagement anzustellen. Die

AG erarbeitet derzeit im 2-Wochen-Rhythmus Prozessbeschreibungen zu den Kernarbeitsvorgängen.

 

Das Bezirksamt wird über die konkreten Ergebnisse der AG in den zuständigen Ausschüssen informieren.

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen