Drucksache - 0269/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Landesdenkmalamt aufzufordern, zu überprüfen, ob das Haus der Kirche, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin, unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.07.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Landesdenkmalamt hat das Bezirksamt am 22. November 2012 darüber informiert, dass das „Haus der Kirche“ unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Die Benachrichtigung der Eigentümerin zum Vollzug der Eintragung ist durch das Landesdenkmalamt am 19. November 2012 erfolgt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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