Drucksache - 0257/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, die gesetzlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit Pflegegruppen und Wohngemeinschaften für kranke und demente Mitbürgerinnen und Mitbürger ge- und überprüft werden können.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit hat entsprechend dem Beschluss der BVV am 25. Oktober 2012 eine Anfrage an die zuständige Senatsveraltung für Gesundheit und Soziales gestellt. Mit Schreiben vom 17.12.2012 ist folgende Antwort des Staatssekretärs eingegangen:
„Auch mir ist es ein besonderes Anliegen, die Qualitätsentwicklung in Wohngemeinschaften zu fördern und Abrechnungsproblemen sowie Leistungsmissbrauch entgegenzutreten.
Meine Verwaltung setzt sich auch angesichts des gewichtigen Anteils, den Wohngemeinschaften in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch Pflegedienste einnehmen (aktuell gibt es 485 bei der Heimaufsicht gemeldete Pflege-Wohngemeinschaften) intensiv dafür ein. Da es sich bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht um eine Einrichtungsart, sondern um privates miteinander Wohnen und gemeinschaftlich organisierte Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft handelt, kommt allerdings den Bewohner/-innen bzw. ihren Vertretungsberechtigten große Bedeutung für Qualitätsentwicklung - und -sicherung zu.
Zentrales Defizit ist, dass sich mit den Pflegekassen, die mit dem Sozialhilfeträger im Rahmen des Leistungskomplexes 19 den bei weitem übergewichtigen Teil der Finanzierung der Pflege in Wohngemeinschaften tragen, bisher keine Vorgaben vereinbaren ließen, die die Wohngemeinschaft als Ganzes betreffen. Dies betrifft insbesondere die Personalausstattung, aber auch die Qualifikation des Personals. Dies erschwert es den Bewohner/-innen bzw. ihren Vertretungsberechtigten sowie dem Sozialhilfeträger massiv, nachzuvollziehen, ob sich die eingesetzten Mittel in ausreichendem Maße im Personaleinsatz niederschlagen und verhindert, dass die Wohngemeinschaften als Ganzes sowie die Überprüfung einzelner Faktoren gezielt Gegenstand der Qualitätsprüfungen nach §§ 114f SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung werden können .
Auf der Bundesebene konnte meine Verwaltung im Zuge der Gesetzgebungsverfahrens zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz die anderen Bundesländer zwar dafür gewinnen, die Vereinbarungsparteien zu verpflichten, Qualitätsstandards für die Versorgung in ambulant betreuten Wohngruppen sicher zu stellen. Allerdings griff die Bundesregierung diesen Vorschlag des Bundesrats leider nicht auf. Wir werden uns dort weiterhin für die Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzen. Auch auf der Landesebene wird sich meine Verwaltung weiter intensiv dafür einsetzen, im Rahmen der Gestaltung der vertraglichen Regelungen zur ambulanten Pflege, insbesondere nach § 75 SGB XI nachvollziehbare Qualitätskriterien zu verankern, um die Qualität in Wohngemeinschaften als Ganzes zu prüfen. Wir werden hierfür die Impulse, die das Pflege- Neuausrichtungsgesetz gibt, nutzen.
Mit Antworten zu 18 Fragen rund um Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz sowie Mustern und Übersichten wird in Kürze eine neue Broschüre der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vielfältige Informationen vermitteln und Anregungen zur Gestaltung und Verbesserung der Arbeit in Wohngemeinschaften geben. Wir erwarten hierdurch positive Impulse.
Das Thema Wohngemeinschaften wird im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe zum Facharbeitsgremium ambulante Pflege bearbeitet. Meine Verwaltung hat in der Einladung zur Sitzung des Facharbeitsgremiums am 09.11.2012 vorgeschlagen, dass zukünftig regelmäßig im Facharbeitsgremium zum Stand der Arbeit in den Unterarbeitsgruppen berichtet wird. Dem Vorschlag hat das Facharbeitsgremium am 09.11.2012 zugestimmt. Vorschläge und weitergehende Erfahrungen können der Unterarbeitsgruppe von allen Bezirken gerne direkt oder über das Facharbeitsgremium zugeleitet werden.“
Innerhalb des Bezirksamtes wurden in der Abteilung für Soziales und Gesundheit in der letzten Zeit große Anstrengungen unternommen um die Qualität der ambulanten Hilfe zur Pflege und der Bedarfsfeststellung zu steigern. Dabei beschränken sich die Aktivitäten derzeit auf eine Verbesserung der Bedarfsfeststellung, die in der Regel einmal im Jahr vorzunehmen sind. Auffälligkeiten bei Hausbesuchen oder unplausible Abrechnungen werden zusätzlich genau geprüft.
Derzeit ist es aufgrund der Vorgaben zur Stelleneinsparung in den Bezirken nicht möglich zusätzliche Pflegefachkräfte für Vor-Ort-Kontrollen einzustellen.
Mitarbeiterinnen des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und die Pflegcontrollerin arbeiten aber regelmäßig in den Facharbeitsgremien auf Landesebene mit. Langfristig werden sich dadurch die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung in Wohngemeinschaften verbessern.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
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Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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