Drucksache - 0257/4  

 
 
Betreff: Überprüfung von Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
23.08.2012 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, die gesetzlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit Pflegegruppen und Wohngemeinschaften für kranke und demente Mitbürgerinnen und Mitbürger ge- und überprüft werden können.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit hat entsprechend dem Beschluss der BVV am 25. Oktober 2012 eine Anfrage an die zuständige Senatsveraltung für Gesundheit und Soziales gestellt. Mit Schreiben vom 17.12.2012 ist folgende Antwort des Staatssekretärs eingegangen:

 

„Auch mir ist es ein besonderes Anliegen, die Qualitätsentwicklung in Wohngemeinschaften zfördern und Abrechnungsproblemen sowie Leistungs­missbrauch entgegenzutreten.

 

Meine  Verwaltung setzt sich auch angesichts des gewichtigen Anteils, den Wohngemeinschaften ider Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch Pflegedienste einnehmen (aktuell gibt es  485 bei der Heimaufsicht gemeldete Pflege-Wohngemeinschaften) intensiv dafür ein. Da es sich bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht um eine Einrichtungsart, sondern  um privates miteinander Wohnen und gemeinschaftlich organisierte Pflege, Betreuung und  Hauswirtschaft handelt, kommt allerdings den Bewohner/-innen bzw. ihren  Vertretungsberechtigten große Bedeutung für Qualitätsentwicklung - und -sicherung zu

 

Zentrales Defizit ist, dass sich mit den Pflegekassen, die mit dem Sozialhilfeträger im Rahmen  des Leistungskomplexes 19 den bei weitem übergewichtigen Teil der Finanzierung der Pflege in  Wohngemeinschaften tragen, bisher keine Vorgaben vereinbaren ließen, die die  Wohngemeinschaft als Ganzes betreffen. Dies betrifft insbesondere die Personalausstattungaber auch die Qualifikation des Personals. Dies erschwert es den Bewohner/-innen bzw. ihreVertretungsberechtigten sowie dem Sozialhilfeträger massiv, nachzuvollziehen, ob sich die eingesetzten Mittel in ausreichendem Maße im Personaleinsatz niederschlagen und verhindertdass die Wohngemeinschaften als Ganzes sowie die Überprüfung einzelner Faktoren gezielt  Gegenstand der Qualitätsprüfungen nach §§ 114f SGB XI durch den Medizinischen Dienst der  Krankenversicherung werden können .

 

 

Auf der Bundesebene konnte meine Verwaltung im Zuge der Gesetzgebungs­verfahrens zuPflege-Neuausrichtungsgesetz die anderen Bundesländer zwar dafür gewinnen, die  Vereinbarungsparteien zu verpflichten, Qualitätsstandards für die Versorgung in ambulant  betreuten Wohngruppen sicher zu stellen. Allerdings griff die Bundesregierung diesen  Vorschlag des Bundesrats leider nicht auf. Wir werden uns dort weiterhin für die Verbesserung  der Rahmenbedingungen einsetzen.

Auch auf der Landesebene wird sich meine Verwaltung weiter intensiv dafür einsetzen, iRahmen der Gestaltung der vertraglichen Regelungen zur ambulanten Pflege, insbesondere  nach § 75 SGB XI nachvollziehbare Qualitätskriterien zu verankern, um die Qualität in Wohngemeinschaften als Ganzes zu prüfen. Wir werden hierfür die Impulse, die das Pflege-  Neuausrichtungsgesetz gibt, nutzen.

 

Mit Antworten zu 18 Fragen rund um Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz sowie  Mustern und Übersichten wird in Kürze eine neue Broschüre der Senatsverwaltung für  Gesundheit und Soziales vielfältige Informationen vermitteln und Anregungen zur Gestaltunund Verbesserung der Arbeit in Wohngemein­schaften geben. Wir erwarten hierdurch positivImpulse.

 

Das Thema Wohngemeinschaften wird im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe zum  Facharbeitsgremium ambulante Pflege bearbeitet. Meine Verwaltung hat in der Einladung zuSitzung des Facharbeitsgremiums am 09.11.2012 vorgeschlagen, dass zukünftig regelmäßig im  Facharbeitsgremium zum Stand der Arbeit in den Unterarbeitsgruppen berichtet wird. Dem  Vorschlag hat das Facharbeitsgremium am 09.11.2012 zugestimmt. Vorschläge und  weitergehende Erfahrungen können der Unterarbeitsgruppe von allen Bezirken gerne direkoder über das Facharbeits­gremium zugeleitet werden.“

 

Innerhalb des Bezirksamtes wurden in der Abteilung für Soziales und Gesundheit in der letzten Zeit große Anstrengungen unternommen um die Qualität der ambulanten Hilfe zur Pflege und der Bedarfsfeststellung zu steigern. Dabei beschränken sich die Aktivitäten derzeit auf eine Verbesserung der Bedarfsfeststellung, die in der Regel einmal im Jahr vorzunehmen sind. Auffälligkeiten bei Hausbesuchen oder unplausible Abrechnungen werden zusätzlich genau geprüft.

 

Derzeit ist es aufgrund der Vorgaben zur Stelleneinsparung in den Bezirken nicht möglich zusätzliche Pflegefachkräfte für Vor-Ort-Kontrollen einzustellen.

 

Mitarbeiterinnen des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und die Pflegcontrollerin arbeiten aber regelmäßig in den Facharbeitsgremien auf Landesebene mit. Langfristig werden sich dadurch die Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung in Wohngemeinschaften verbessern.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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