Drucksache - 0445/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei Kindern, bei denen im Rahmen der U8- bzw. U9-Untersuchung mangelndes Sprechvermögen oder Sprachstörungen festgestellt werden, unverzüglich Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Damit eine objektive Einschätzung der Sprachkompetenz möglich wird, sind im Rahmen der Jahresuntersuchungen standardisierte Sprachtests durchzuführen. Die in Berlin durchgeführten Sprachstandserhebungen haben deutlich gezeigt, dass der Grad und die Zahl der Entwicklungsstörungen im Bereich der Sprachkompetenz, insbesondere in den innerstädtischen Bezirken, mittlerweile Besorgnis erregende Ausmaße annimmt. Um Sprachdefizite möglichst frühzeitig aufdecken zu können, bedarf es bezirklicher Sprachtests für Kinder im Vorschulalter. Diese könnten im Rahmen der U8- bzw. U9-Untersuchungen durchgeführt werden. Kinder, bei denen Sprachmängel festgestellt werden, sind gezielt zu fördern. Ziel der Untersuchungen muss es sein, dass bestehende Defizite frühestmöglich erkannt und behoben werden. Eine Sprachförderung muss bereits im Vorschulalter einsetzen. Hierbei kommt den Kindertagesstätten eine besondere Rolle zu. Neben den regulären Betreuungsleistungen muss die Sprachkompetenz, vor allem der sprachschwächeren Kinder, gestärkt werden. Durch derart abgestimmte Maßnahmen können die gravierendesten Probleme bis zur Einschulung behoben werden. |
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