Drucksache - 0182/4  

 
 
Betreff: Zumessungen aus dem Sportanlagensanierungsprogramm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne/Linke(fraktionslos) 
Verfasser:Klose/Fenske/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2012 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
09.05.2012 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
12.06.2012 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeits-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drs 0182-4_Anlage

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.06.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

dass die Zumessungsbeträge aus dem Sportanlagensanierungsprogramm an die

Bezirke umgestellt werden.

Dabei soll als Verteilkriterium künftig die Zahl der im Bezirk organisierten aktiven

Sportlerinnen und Sportler gelten, anstelle der Einwohnerzahlen.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2012 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat den Senator für Inneres und Sport, Herrn Henkel, am 20.06.2012 schriftlich um Unterstützung gebeten.

 

Die Antwort ist als Anlage beigefügt.

 

Das Bezirksamt kann dem Vorschlag in der Antwort des Staatssekretärs für Sport, die „Sportquote“ aus dem Schulsanierungsprogramm selbst zu erhöhen, indem vermehrt Sportanlagen an Schulstandorten gemeldet werden, nur bedingt folgen. Dies geschieht bereits überall dort, wo die Sanierung von Schulsporteinrichtungen besonders dringend erforderlich ist. Den Sporteinrichtungen kann aber gegenüber den Schulgebäuden keine höhere Priorität eingeräumt werden, ohne den ordnungsgemäßen Schulbetrieb nachhaltig zu gefährden. Insofern stellt dieser Vorschlag keine Alternative dar.

 

Das Bezirksamt hat das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung in der Sport-Stadträt(e)Innenrunde beim Staatssekretär für Sport angesprochen. Aus den Reaktionen der anderen Bezirksstadträte wurde deutlich, dass aufgrund der Interessenlagen der einzelnen Bezirke es derzeit leider nicht möglich ist, eine Veränderung des Finanzierungsverfahrens zu bewirken, die zu einer Erhöhung der Sportanlagensanierungsmittel zu Lasten anderer Bezirke führen würde. Das Bezirksamt wird das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung zu gegebener Zeit wieder aufgreifen und sich in den überbezirklichen Gremien weiterhin für eine Verbesserung der Sanierungsmittelsituation einsetzen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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