Drucksache - 0170/4
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, vor dem 01.06.2012 keine Maßnahmen zu ergreifen, die einen der KT-Beschlüsse Nr. 1 bis 17, mitgeteilt im Schreiben vom 14.02.212, betreffen.
Wird bis zu diesem Zeitpunkt ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid über die weitere Verwendung der aufgeführten Liegenschaften eingereicht, ist das Bezirksamt aufgefordert, diese Initiative zu unterstützen und das Ergebnis des Bürgerentscheides abzuwarten.
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