Drucksache - 0164/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 08.03.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor einer Abgabe des Grundstücks zu gewährleisten, dass das Haus der Jugend "Anne Frank" als eine zentrale Einrichtung der Jugend- und Familienförderung in Charlottenburg-Wilmersdorf seine Arbeit uneingeschränkt fortsetzen kann. Zur Sicherung einer nachhaltigen Jugendarbeit ist für die betroffenen Grundstücke daher nicht nur die Art, sondern auch das Ausmaß der zukünftigen pädagogischen Nutzung für alle Beteiligten verbindlich festzulegen. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist zur Bedingung für eine Abgabe des Grundstücks zu machen.
Dabei ist zum einen die pädagogische Nutzfläche des Gebäudes [von derzeit 535 qm] für die Jugendarbeit zu erhalten, wie auch eine der Nutzung als Jugendeinrichtung entsprechende Raumaufteilung, Belichtung und Zuwegung zu garantieren. Zum anderen sind in der Größe der gegenwärtig genutzten Freiflächen Sport- und Spielanlagen (Bolzplatz) festzuschreiben.
Dazu ist vom Bezirksamt vor einer Abgabe der Grundstücke eine verbindliche Planung mit detaillierter Darstellung der überbaubaren Flächen, der Freiflächen, Terrassen und Zugangswege, Grün-, Sport- und Spielanlagen zu erstellen, über die die Ausschüsse für Jugendhilfe und Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie zu informieren sind.
Im Rahmen der Planung sind die zu erwartenden Konflikte bei einer zukünftigen Wohnbebauung (Nachbarschafts-, Freizeit- oder Sportlärm usw.) bereits im Vorfeld zu klären; das Bezirksamt hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Abwägung mit privaten Interessen die Belange der Jugendarbeit entsprechend ihrer Bedeutung zum Wohl der Allgemeinheit eindeutige Priorität genießen.
Für die Zeit der Baumaßnahmen bis zur Fertigstellung des Neubaus ist sicherzustellen, dass im Sozialraum 4 (Wilmersdorf City) Angebote des Hauses der Jugend Anne Frank weitergeführt werden können (z. B. durch Sicherstellung des Angebotes im Altbau bis zur Fertigstellung des Neubaus oder von Containern auf dem Parkplatz des Hallenbads).
Der BVV ist bis zum 30.6.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die komplexe Aufgabenstellung des Beschlusses erfordert umfangreiche Vorarbeiten und Abstimmungen verschiedener Ämter, die in der gegebenen Frist nicht geleistet werden können.
Das Bezirksamt wird in den zuständigen Ausschüssen über den Umsetzungsstand des Beschlusses berichten und bittet um Fristverlängerung bis zum 30. September 2012.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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