Drucksache - 0159/4  

 
 
Betreff: Konzept zur Personalmittelzuweisung der Bezirke entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung 
Verfasser:Wuttig/Röder/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Klose 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
06.03.2012 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.03.2012 
6. Außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 08

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 08.03.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass
 

?         künftig von einer pauschalen Vorgabe zur Personaleinsparung in den Bezirken abgesehen wird,

?         die Berechnung von Personalmitteln im Bezirksplafonds nicht mehr auf der Ist-Basis des vorausgegangenen Jahres erfolgt,

?         mit Bezirksvertretern/innen gemeinsam ein Konzept zur künftigen Zuweisung von Personalmitteln entwickelt wird, das Einwohnerstärke und -gewichtung (besondere Aufgaben) und definierte Sachverhalte (z. B. Senkung der Transferkosten) berücksichtigt.
 

Des Weiteren ist zu klären, wie nach der beschlossenen Auflösung des zentralen Stellenpools mit Personalüberhang der Bezirke umzugehen ist bzw. wie eine Finanzierung sichergestellt werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Über die mit Zustimmung des Hauptausschusses vom 12.12.2012 festgeschriebene Personaleinsparung von 138,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bis einschließlich 2016 hinaus, sind weitere pauschale Einsparvorgaben nicht bekannt. Das Bezirksamt hat sich im Vorfeld der getroffenen Entscheidungen intensiv für eine sachgerechte Problemlösung eingesetzt.

 

Die Ermittlung der Personalmittel innerhalb des Bezirksplafonds, also des sog. Personalplafonds, ist eine rein theoretische Berechnung auf der Grundlage der Ist-Ausgaben des Basisjahres und wird nur in der Summe für alle Bezirke dargestellt. Tatsächlich ergeben sich die zur Verfügung stehenden Personalmittel über das Produktsummenbudget, da darin auch die Personalkosten enthalten sind. Um eine halbwegs nachvollziehbare Vergleichbarkeit zwischen Ist-Kosten und Ist-Ausgaben zu erreichen bzw. beizubehalten, lehnt die Senatsverwaltung für Finanzen eine Abkehr von der Ist-Basis ab.

 

Konzeptionelle Überlegungen über die zukünftige Zuweisung von Personalmitteln wurden von den Bezirken zuletzt im Rahmen der „Neuordnung der Finanzbeziehungen“ im Jahr 2008 formuliert. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat leider keine der Forderungen zum Thema Personal aufgegriffen oder umgesetzt. Nachfolgende Versuche, wenigstens einen bezirksindividuellen Personalplafonds „berechnet“ zu bekommen, wurden ebenfalls abgelehnt. Im Rahmen des immer härter werdenden Wettbewerbs auf Produktebene unter den Bezirken, ist die Schaffung einer neuen gemeinsamen Linie kaum zu realisieren.

 

Ferner ist davon auszugehen, dass die Senatsverwaltung für Finanzen zumindest durch die Berücksichtigung der Einwohnerstärke und –gewichtung erreicht, dass die Zielzahl von 20.000 Beschäftigten in den Bezirksverwaltungen und den sich ergebenden Abbaubedarfen in einen Referenzwert-Kontext „VZÄ je 10.000 Einwohner“ mündet, aus dem bereits z.B. Regionalisierungen oder Personalüberhang heraus gerechnet wurden.

 

Im Zusammenhang mit der Auflösung des zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP) ist auf Basis des am 11.11.2012 in Kraft getretenen Stellenpoolauflösungsgesetzes (StPAuflG) im Wesentlichen festzuhalten, dass die Personalüberhangkräfte des Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagements (EZeP) in die Dienststellen des Landes Berlin versetzt werden, in denen sie am 31.12.2011 (Stichtag) eingesetzt waren. Die Personalüberhangkräfte, die am 31.12.2011 ohne Bezüge beurlaubt oder freigestellt waren, werden in die Dienststelle versetzt, die die Dienstkräfte in den Stellenpool versetzt haben. Für den Bezirk sind derzeit 39 Dienstkräfte vom EZeP benannt worden. Davon sind 4 Dienstkräfte bereits in den Bezirk versetzt worden, 22 weitere werden zum gegebenen Zeitpunkt (noch offen) versetzt und für 13 Personen steht die abschließende Entscheidung noch aus.

 

Die Finanzierung des zusätzlichen Personalkörpers, der im Zusammenhang mit den VZÄ-Abbauerfordernissen neutral bleibt, wird weitgehend durch die Umsetzung der zugehörigen Personalmittel nach § 50 LHO in das bezirkliche Kapitel 3390 (Personalüberhang) in Höhe der Ist-Kosten bis zum Ausscheiden oder der Unterbringung auf finanzierten Stellen abgesichert.

 

 

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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