Drucksache - 0433/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert Mobile Dienste im Rahmen der Leistungen der Bürgerämter an bestimmten Orten, wie zum Beispiel in den Bereichen Charlottenbug-Nord und Schmargendorf, anzubieten. Gleichzeitig ist die Dienstleistung des Bürgerbüros ggf. in Krankenhäusern oder in den eigenen Wohnungen der Bürgerinnen und Bürger zu prüfen. Das finanzielle und personelle Ausstattungsangebot durch das Land Berlin ist zu nutzen. Begründung: Dringend notwendige behördliche Angelegenheiten sind durch die Bürgerinnen und Bürger wegen der fehlenden Nähe eines Bürgerbüros oder einer körperlichen Behinderung manchmal nur sehr schwer zu erledigen. Hier sind Mobile Dienste , wie vom Innensenator in einem Bericht vom 02.01.03 angeboten, für die Bezirke eine sehr gute Möglichkeit Bürgernähe zu praktizieren. |
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