Drucksache - 2182/3  

 
 
Betreff: Schrittweisen Umzug der Poelchau-Oberschule prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/CDU/SPD 
Verfasser:Ludwig/Dr.Lehmann/Schmitt/Klose/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.09.2011 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der zuständigen Senatsverwaltung eine schnellstmöglich, ggf. schrittweise, Verlagerung der Poelchau-Oberschule zum Olympiapark in die Wege zu leiten, um die Attraktivität der Schule nicht weiter zu gefährden.

 

Darüber hinaus ist die zuständige Senatsverwaltung dazu aufzufordern, dringend ein Konzept für eine Nachnutzung oder anderweitige Verwendung des Gebäudes der Poelchau-Oberschule vorzulegen.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2011 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat in der Beantwortung einer mündlichen Anfrage (Nr. 11 – DS-Nr. 2175/3 – Sitzung am 15.09.2011) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen umfänglich zum Themenkomplex Verlagerung der Poelchau-Oberschule Stellung genommen. In der Beantwortung wurden die  von der als Schulträger für diese Schule zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf Anfrage des Bezirksamts gegebenen Informationen und Entscheidungen zu den Verlagerungsplänen wiedergegeben (siehe Antwortschreiben vom 14.9.2011 in der Anlage).

 

Eine Möglichkeit zur Aufnahme des Schulbetriebs wird nach jetzigem Planungsstand zu den Sommerferien 2015 erwartet.

Die Möglichkeit einer schrittweisen Verlagerung wird aufgrund von schulfachlichen und baufachlichen Erwägungen nicht gesehen.

Eine Bedrohung der Attraktivität der Schule als Eliteschule des Sports wird nicht gesehen. Es ist kein Rückgang der Anmeldezahlen zu verzeichnen.

Das Bezirksamt wird weiterhin auf eine möglichst frühzeitige Klarheit bei der Planung der zukünftigen Nutzung des Schulstandortes am Halemweg drängen.                                                                                                                                                                                                   

                                                                                                                                            Anlage 1

 

Reinhard Naumann                                                                                                                Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadträtin

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Die Staatssekretärin

Otto-Braun-Str. 27
10178 Berlin-Mitte


Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
Büro des Bezirksstadtrats


 

 

Telefcn

 

Fax


11 G 3

Ralf Brüning
4B11

030 90227 5265

030 90227 50 50 .9227
+49 30 90227 5023

ralf.bruening
@senbwf.berlin.de

 

              Datum              14.09.2011

Bitte um Zuarbeit zur 9. Mündlichen Anfrage DS-Nr: 2175/3 - Künftiger Schulstandort
Olympiapark - Bleibt die Poelchau-Oberschule auf der Strecke?

Ihr Schreiben vom 8.9.2011

Zu den mir übermittelten Fragen teile ich Folgendes mit:

Zu 1.

Die Poelchau-Schule soll im Olympiapark Teile der Blöcke 1 und 2 beziehen (Haus des Deutschen
Sports und Schwimmerhaus). Die Räumlichkeiten liegen dort im Erdgeschoss sowie im 1. und 2.
Obergeschoss. Die ume sind derzeit ungenutzt und befinden sich in einem Rohbauzustand.

Ergänzend möchte ich informieren, dass derzeit eine Vereinbarung mit den an der Umsetzung der
Maßnahmen beteiligten Senatsverwaltungen - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Senatsver-
waltung für Inneres und Sport sowie Senatsverwaltung für Finanzen - abgestimmt wird, Danach
ist gemeinsames Ziel der Beteiligten, die Umbau- und Sanierungsarbeiten in den betreffenden
Gebäuden im Olympiapark im 3. Quartal 2013 zu beginnen und die erforderliche Investitions-
summe in Höhe von 12 Mio. entsprechend der Bauplanung in den kommenden Haushaltsplänen
zu veranschlagen, Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beabsichtigt
hierzu, die Voraussetzungen für eine Veranschlagung von Baumitteln nach § 24 (3) LHO zu schaf-
fen Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihre Unterstützung in Aussicht gestellt.

Beginnend in 2012 kann bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ein Architektur-
wettbewerb durchgeführt werden, dessen Ergebnis im Juni 2012 vorliegen könnte, Die Weiterent-
wicklung des Wettbewerbsergebnisses über den Vorentwurf zu Bauplanungsunterlagen könnte bis
April 2013 geschehen und die notwendigen Ausschreibungen im 2, Quartal 2013 veranlasst wer-
den. Die Umbau- und Sanierungsarbeiten könnten im 3. Quartal 2013 beginnen.

Die Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien 2011 wäre so gesichert.

Zu a)

Die konkrete Planung der Sanierung obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nach
hiesigen Erfahrungen kann jedoch gesagt werden, dass der Rohbauzustand und die daraus erfor-
derlichen Arbeiten sowie der insgesamt zu erwartende Umfang der Arbeiten im Rahmen einer
Sanierungsmaßnahme dieses Ausmaßes einen parallelen Schulbetrieb während der Bauarbeiten
nicht zulassen. Insbesondere Belästigungen durch Lärm und Schmutz sowie die zu gewährleisten-
de Sicherung der Baustelle stehen einem gleichzeitigen Schulbetrieb entgegen.

Zu b)

Aus meiner Sicht kann die Frage mit "Nein" beantwortet werden.

Zum Schuljahr 2011/2012 ist beispielsweise kein Rückgang der Anmeldezahlen zu verzeichnen.

Mit freundlichen Gßen

 

Claudia linke

 

 


 

 
 

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