Drucksache - 0422/2
1.
Was hat das
Bezirksamt nach Presseberichten unternommen, wonach die Feuerwehr kürzlich laufend in die der
DEGEWO gehörenden Wohnhäuser
Sömmeringstraße 8-22 aufgrund von Rohrbrüchen, die durch Nichtbeheizung von
leerstehenden Wohnungen mit zerbrochenen Fensterscheiben entstanden sind,
gerufen wurde? 2.
Trifft es zu, dass sich die bezirkliche
Wohnungsbauaufsicht trotz vielfachen Hinweisen von Mietern und Mieterverein und
trotz besonderer Fürsorgepflicht aufgrund des bezirklichen Belegungsrechtes
ohne persönliche Begehung mit der Auskunft der DEGEWO begnügt hat, es sei alles
Notwendige unternommen worden? 3.
Ist der DEGEWO
bei der kostenlosen Übertragung der Häuser 1987 die Sanierung vertraglich
auferlegt worden, hat sie diese ausgeführt und welche weiteren Immobilien sind
ebenfalls kostenlos in das Eigentum der DEGEWO auch mit Sanierungsauflagen ins
Eigentum der DEGEWO gelangt? 4.
Trifft es zu,
dass der DEGEWO der Abriss der Häuser Sömmeringstraße 8-22, den sie aufgrund
des vom Bezirk belegten “schwierigen Klientels” befürwortet, bisher aus Denkmalschutz-gründen abgelehnt
worden ist und wird es bei dieser Ablehnung bleiben? 5.
Steht das
Verhalten der Wohnungsbaugesellschaft und die Vernachlässigung der
Aufsichtspflicht des Bezirksamtes in den Häusern der Sömmeringstraße im
Zusammenhang mit der geplanten Entwicklungskonzeption “Am
Spreebord” ? |
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