Drucksache - 0422/2  

 
 
Betreff: Verhalten der Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO gegenüber ihren Mietern in der Sömmeringstraße und mangelnde Aufsicht des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/MeunierAndres, Evelyn
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.01.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

1

1.     Was hat das Bezirksamt nach Presseberichten unternommen, wonach  die Feuerwehr kürzlich laufend in die der DEGEWO gehörenden  Wohnhäuser Sömmeringstraße 8-22 aufgrund von Rohrbrüchen, die durch Nichtbeheizung von leerstehenden Wohnungen mit zerbrochenen Fensterscheiben entstanden sind, gerufen wurde?

2.      Trifft es zu, dass sich die bezirkliche Wohnungsbauaufsicht trotz vielfachen Hinweisen von Mietern und Mieterverein und trotz besonderer Fürsorgepflicht aufgrund des bezirklichen Belegungsrechtes ohne persönliche Begehung mit der Auskunft der DEGEWO begnügt hat, es sei alles Notwendige unternommen worden?

3.     Ist der DEGEWO bei der kostenlosen Übertragung der Häuser 1987 die Sanierung vertraglich auferlegt worden, hat sie diese ausgeführt und welche weiteren Immobilien sind ebenfalls kostenlos in das Eigentum der DEGEWO auch mit Sanierungsauflagen ins Eigentum der DEGEWO gelangt?

4.     Trifft es zu, dass der DEGEWO der Abriss der Häuser Sömmeringstraße 8-22, den sie aufgrund des vom Bezirk belegten “schwierigen Klientels” befürwortet,  bisher aus Denkmalschutz-gründen abgelehnt worden ist und wird es bei dieser Ablehnung bleiben?

5.     Steht das Verhalten der Wohnungsbaugesellschaft und die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht des Bezirksamtes in den Häusern der Sömmeringstraße im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklungskonzeption “Am Spreebord” ?

 

 

 
 

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