Drucksache - 2169/3
Die BVV hat am 25.08.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Zumessungsbeträge aus dem Sportanlagensanierungsprogramm an die Bezirke umgestellt werden. Dabei soll als Verteilkriterium des 70%-Programmteils künftig die Zahl der im Bezirk organisierten aktiven Sportlerinnen und Sportler gelten, anstelle der Bemessung nach Einwohnerzahlen.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingesetzt.
Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 21.09.2011 zur Kenntnis zu nehmen.
Über den weiteren Verlauf wird im zuständigen Fachausschuss berichtet. Anlage
Monika Thiemen Reinhard Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift)
Herrn
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Geschäftszeichen bei Antwort bitte Bearbeiterin Frau Fuchs Tel. Durchwahl (030) 90223 - Vermittlung (030) 90223 - 2955 Intern 9223 Fax Durchwahl (030) 9028 - 4607
Datum 21.092011
Sehr geehrter Herr Naumann,
Ihr Schreiben vom 6.09.2011 mit dem beigefügten BW-Beschluss, in dem eine Änderung des Zumessungsmodells für die 70%-Pauschale aus dem Sportanlagensanierungsprogramm ersucht wird, habe ich dankend erhalten.
Wie Sie sicher noch wissen, wurde 2007 mit allen Bezirken über eine Veränderung des Zumessungsmodells diskutiert. Sieben Bezirke hatten sich dafür ausgesprochen, dass weiterhin das bisher praktizierte Einwohnerzahlenmodell angewendet wird, u.a. auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Auf Grund der Mehrheitsentscheidung wurde festgelegt, dass für die kommenden Jahre die Zumessungsbeträge des Sportanlagensanierungsprogramms ebenso auf der Grundlage der Einwohnerzahl errechnet werden.
Da sich im Laufe der Zeit das Meinungsbild in den Bezirken geändert haben könnte, werde ich auf der nächsten Bezirksstadträtesitzung einen Tagesordnungspunkt über verschiedene Zumessungsmodelle für die Verteilung der Mittel aus der 70%-Pauschale aus dem Sanierungsprogramm zur Diskussion stellen. Die Projektliste für 2012 ist weitgehend abgeschlossen, damit wäre eine Änderung der Bemessungsgrundlage erst ab 2013 möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Härtel
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